Die Diphtherietoxin-Hautreaktion des Menschen als Vorprobe der prophylaktischen Diphtherieheilseruminjektion.
- Schick, Béla, 1877-1967.
- Date:
- 1913
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Credit: Die Diphtherietoxin-Hautreaktion des Menschen als Vorprobe der prophylaktischen Diphtherieheilseruminjektion. Source: Wellcome Collection.
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![Der Referent stellt sich auf den Boden dieser Anträge, welche aussprechen, dass der Vertrieb von Arzneimitteln in der Form von Original- und Kassenpackungen nicht im Allgemeininteresse und nicht in dem der Aerzte liegt. Aui Grund dieser Voraussetzung werden dann von der westfälischen Kammer eine Reihe von Erschwerungen in der Abgabe von Tabletten beantragt, sowie die Einrichtung eines Zentraluntersuchungsamtes für Arznei- und Qeheimmittel beantragt. Es entspinnt sich eine lebhafte Debatte, an der die Herren Fla- tau, Schultze, Henius, Lennhoff, Peyser I, David- sohn, Schuck, Schaeffer sich beteiligen. In dieser Diskussion wird fast allseitig darauf hingewiesen, dass zwar gewisse Missstände des Verkaufes von Originalpackungen be- stehen, dass es aber ganz verkehrt wäre, die grossen Vorteile derselben zu übersehen. Infolgedessen- wird der erste Absatz des Antrages Westfalen abgelehnt, die einzelnen Vorschläge aber hin- sichtlich _ der Beaufsichtigung und Rezeptur angenommen. Bericht der Grossberliner Vertragskommission. Referent: Herr Moll. Diesem Berichte wurde mit der grössten Spannung entgegenge- sehen. Handelte es sich doch darum, authentisch zu hören, wer die jämmerlichen Verträge, mit denen die Berliner Aerzte vom nächsten Jahre ab beschenkt werden sollen, zu verantworten hat. Herr Moll, der sich in aufopfernder und einstimmig anerkannter Weise um das Zustandekommen der Verträge als Vorsitzender des Zentralverbandes der kassenärztlichen Organisationen bemüht hatte, schilderte die Schwierigkeiten, die ihm durch das Oberversicherungsamt, das als Vermittler fungierte, bereitet wurden. Gewisse ideelle Vorteile, so z. B. eine Regelung des Anstellungsmodus, seien in der Tat schliess- lich erreicht. Aus welchen Gründen aber nur ein Pauschalsatz von 5 Mark schliesslich erlangt werden konnte, Hess sich aus seinen Dar- stellungen nicht erkennen. In der Diskussion ging Herr K u t h e gerade auf diesen Punkt ein und stellte 2 Fragen: Ist es wahr (wie das Gerücht geht), dass in- mitten der Verhandlungen des Zentralverbandes eines der führenden Mitglieder (gemeint konnte nur der Vorsitzende des Vereins Ber- liner Kassenärzte, Herr Koppel, sein) Sonderverhandlungen mit seiner Krankenkasse geführt hat, und ist es wahr, dass der Vor- sitzende des Oberversicherungsamtes hiervon zu einer Zeit Kenntnis gehabt hat, als er noch selbst mit dem Zentralverband verhandelte, ohne aber diesem hiervon Kenntnis zu geben? Herr Henius nannte den erreichten Frieden einen schimpflichen. Der Enderfolg sei, dass die Aerzte, die an der Schüssel sitzen, sie etwas voller bekommen, dass aber die grosse Zahl der Draussen- stehenden noch mehr verlieren und gar keine Aussicht haben, je etwas zu bekommen. Er stellt noch eine dritte Frage: Ist es wahr, dass der Vorsitzende des Vereins Berliner Kassenärzte (Herr Koppel) gedroht habe, dass, wenn der Vertrag nicht unverzüglich von der Vertragskommission genehmigt würde, er dann an die beteiligten Aerzte Reverse zur Anerkennung des Vertrages schicken würde? Herr Moll suchte zunächst der Beantwortung auszuweichen, in- dem er meinte, es wäre besser, wenn er die an ihn gestellten Fragen nicht beantworte; allerdings sei manches vorgekommen, was besser unterblieben wäre. Herr Peyser II und Herr Davidsohn begnügen sich hiermit nicht, sondern verlangen Antwort und schildern, wie man seit langen Jahren die Vorstandsmitglieder des Vereins Berliner Kassenärzte durch die Wahl zu Kammermitgliedern und in die Vertragskommission zur Wahrnehmung gemeinsamer Interessen habe gewinnen wollen. Herr Wagner nimmt das Oberversicherungsamt in Schutz, der Vermittler habe immer eine schwierige Stellung, beiden Parteien könne es Niemand recht machen. Herr M u g d a n erkennt zwar eine gewisse Besserung der neuen Verträge an, erklärt aber, man müsse sich eigentlich schämen, dass die neuen Vertragsgrundsätze bereits eine Verbesserung bedeuten. Herr Lennhoff stellt fest, dass ein Vermittler sehr wohl die Zufriedenheit beider Parteien erwerben könne, das Oberversiche- rungsamt habe aber nur die Zufriedenheit der Kassenverwaltungen, nicht aber die der Aerzte erlangt. Herr B a d t - Friedenau erklärt, dass die südwestlichen Vororte die in Berlin fehlende Einigkeit erzielt haben und den Kassen eigene Bedingungen vorschreiben werden. So von allen Seiten zur Rede gestellt, erklärt schliesslich Herr Moll, dass in der Tat Herr Koppel heimlich mit den Kassen verhandelt und dass er auch entgegen früheren Zusagen mit der Versendung von Rever- se n d i r e kt an die Aerzte gedroht habe. Auch das Ober- versicherungsamt habe davon Kenntnis gehabt. Die öffentliche Feststellung dieser Tatsachen, die als Gerücht schon längst bekannt waren, und die dramatische Zuziehung des Netzes, in das der Vorsitzende des Vereins Berliner Kassenärzte, welcher der Kammersitzung ferngeblieben war, verstrickt wurde, rief ausserordentliche Aufregung hervor.*) Die weiteren Punkte der Tagesordnung wurden deshalb vertagt. Schluss 5% Uhr. R. Schaeffer. *) Herr Koppe] hat inzwischen sein Mandat zur Aerztekammer niedergelegt. Verschiedenes. Die Hohe Schule für Aerzte und Patienten. Die unter diesem Titel von Kollegen Max Nassauer veröffentlichte Sammlung von Typen und Situationen aus dem ärztlichen Leben (s. d. Nr. S. 2631) findet, wie wir aus zahlreichen Zuschriften ersehen, bei unseren Lesern viel Interesse. So sind wir heute, wie schon in No. 43, S. 2437. abermals in der Lage, einen uns zugehenden Beitrag zu dem grossen Kapitel „Patientendank zu bringen. Man schreibt uns fol- gende, natürlich wahre, Geschichte: Herr S.-R. Dr. M. in W. war plötzlich an einem Herzschlag ge- storben, in Ausübung seines Berufes, am Krankenbett. Zwar hatte er sich nicht ganz wohl gefühlt, aber er wollte sich seiner langjährigen Patientin, einer Landwirtsfrau, nicht versagen. Einige Wochen später erscheint der Ehemann bei der Frau Doktor. Um sein Beileid aus- zusprechen? Ja, auch. Es hätte ihm sehr leid getan; überhaupt: und dass es gerade bei ihnen passieren musste. Denn seine Frau hätt' einen argen Nervenschock gekriegt und sei 3'Wochen auf den Tod gelegen. Und noch jetzt war sie krank und in ärztlicher Be- handlung. Und deshalb müsst' er doch von der Frau Doktor — Schmerzensgeld und eine Entschädigung für die Kurkosten ver- langen. — Therapeutische Notizen. Salvarsan. Nachdem in No. 38 dieser Wochenschrift über die Erfahrungen bei der Syphilisbehandlung mit Salvarsan in der amerikanischen Armee berichtet wurde, kommen jetzt in „The British Journal of Der- matology die diesbezüglichen Ergebnisse in der englischen Armee durch zwei Sanitätsoffiziere, Oberstleutnant T. W. Gibbard und Major L. W. Harrison zur Veröffentlichung. Da gerade die Mann- schaften stehender Heere infolge der geübten Disziplin, welche die exakte Einhaltung der Termine für klinische Nachuntersuchungen, Wiederholungen der Blutkontrollen und der Injektionen verbürgt, ein vorbildliches Beobachtungsmaterial darstellen, darf eine solche Zusammenfassung, wie sie auch für die deutsche Marine Dr. Genne- rich in dieser Wochenschrift publiziert hat, stets eines nachhaltigen Interesses sicher sein. Als Endergebnis der interessanten Arbeit lassen sich folgende Sätze formulieren: 1. Die besten Resultate wurden erzielt mit einer Kur von 2 intravenösen Salvarsaninjektionen zu 0,6 g und 9 intra- muskulären Quecksilberinjektionen zu 0,1 über 10 Wochen verteilt, doch sprechen viele Anzeichen dafür, dass eine Kur von 3 Salvarsan- injektionen und 10 Quecksilberinjektionen noch bessere Resultate zei- tigen werde. 2. Unter der Salvarsanbehandlung erleiden primäre Fälle soviel weniger Rezidive als sekundäre, dass es jeder Mühe lohnt, so viel Fälle als möglich im Primärstadium zur Behandlung zu bringen. 3. Selbst wenn die Gebrauchsmethode des Salvarsans eine weitere Verbesserung nicht mehr erfährt, so kommt jetzt schon das Ergebnis seiner dauernden Verwendung für die Syphilisbehandlung in der Armee einer jährlichen Ersparnis von 70 000 bis 80 000 Hospital- tagen gleich, was gleichbedeutend ist mit den Kosten für die Unter- haltung eines Infanteriebataillons im Hospital während dreier Monate. 4. Salvarsan ist ein hinreichend sicheres Mittel, um seinen dauernden Gebrauch bei Syphilis in der Armee zu rechtfertigen, doch soll es nur von solchen angewendet werden, welche mit der Indikation und Kontraindikation und der Technik seiner Anwendung durchaus ver- traut sind. Von Todesfällen nach intravenöser Salvarsaninjektion hatten die Verff. unter 2500 Injektionen nicht einen zu verzeichnen. K. Georg Queisser- Halle konnte in 20 Proz. der Ulcusfälle, die mit der Lenhartz sehen Ulcusdiät behandelt wurden, okkulte Blutungen im Stuhlgang nachweisen, die nur auf die L e n - hartzsche Ulcusdiät zurückzuführen waren. Er rät deshalb, bei der Ulcusdiät von der Schabefleischzulage abzusehen, wenn man sichere Resultate erhalten will. (Therap. Monatsh. 1913, 10.) Kr. Tagesgeschichtliche Notizen. München, den 24. November 1913. — Die abgelaufene Woche hat als erfreuliches und für die ärzt- liche Lage bedeutungsvolles Ereignis die Entscheidung des Reichs- gerichts in der Frage der Rechtsfähigkeit der wirt- schaftlichen ärztlichen Vereine gebracht. Die höchste Instanz hat entschieden, dass der Zweck dieser Vereine nicht in einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb besteht und dass daher die Be- schwerde zweier ärztlicher Vereine in Zwickau gegen die seitens des Landgerichts erfolgte Löschung im Vereinsregister gerechtfertigt war. Die kassenärztlichen Vereine haben also Anspruch auf Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister. Je weniger bei unbefangener Würdigung des Wortlautes des § 21 des Vereinsgesetzes1 über diese Auffassung ein Zweifel bestehen konnte, um so peinlicher ist die Ent- scheidung für das preuss. Ministerium des Innern, das mit dem ganzen Gewicht seiner Autorität für die Verweigerung der Eintragung, bzw. für die Löschung der bereits eingetragenen Vereine bei den ihm untergeordneten Behörden eingetreten war. Das reichsgerichtliche Urteil bedeutet materiell wie moralisch eine Stärkung der ärztlichen Sache,](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21004985_0072.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)