Graphische and typographische Erstlinge der Syphilisliteratur aus den Jahren 1495 und 1496 : zusammengetragen und ins Licht gestellt / von Karl Sudhoff. (Mit 24 Tafeln).
- Karl Sudhoff
- Date:
- 1912
Licence: Public Domain Mark
Credit: Graphische and typographische Erstlinge der Syphilisliteratur aus den Jahren 1495 und 1496 : zusammengetragen und ins Licht gestellt / von Karl Sudhoff. (Mit 24 Tafeln). Source: Wellcome Collection.
13/96 (page 1)
![Es war ein unruhig und vielfach sorgenbeschwert Jahr, das „Jahr des Heils“ 1495, nicht nur in der heiligen Stadt, in welche als recht zweifelhaftes Neu¬ jahrsgeschenk eben noch am Sylvesterabend die ebenso krieggeübten wie zügellosen Scharen König Karls VIII. von Frankreich eingezogen waren. Es war nicht eitel Freude was sie der Stadt in ihrer vierwochenlangen Rastzeit brachten vor dem Auf¬ bruche nach Neapel. Denn wenn auch der „furcht¬ bare Ausbruch der Syphilisepidemie“ vor und in Neapel im Mai 1495 noch immer brave Gläubige findet, so war das aus Franzosen, Schweizern und Spaniern gemischte Heer des Eroberers doch schon gründlich mit Syphilis durchseucht, als es in Rom einzog. Unruhig und sorgenvoll hatte auch für Deutsch¬ land und seinen jungen Kaiser das Jahr 1495 begon¬ nen, der trotz der ansehnlichen Mitgift, die ihm die kaum ebenbürtige Schöne aus dem ehrgeizigen Hause der Mailänder Sforza, Bianca Maria, im März 1494 mitgebracht hatte, schon wieder tief in Geldsorgen steckte und einen grossen Schlag auf dem Reichstage vorbereitete, den er am 24. November 1494 nach Worms ausgeschrieben hatte, welcher ihm die Macht im Reiche stärken und grosse Geldmittel in seine Hand bringen sollte. Aus den Niederlanden kam er persönlich schon Mitte März 1495 nach Worms. Aber wie gut auch alles eingefädelt war, die Reichsfürsten unter der Führung Berthold’s von Henneberg, Erzbischofs von Mainz, hielten zäh an ihren Reform¬ ideen fest, die nicht auf Stärkung der kaiserlichen Zentralmacht hinausliefen. Anfangs August einigte man sich endlich, indem man im „ewigen“ Land¬ frieden eine dauernde Rechtsordnung setzte, die der lange Zeit üblichen Selbsthilfe ein Ende bereitete, indem man das so lang ersehnte oberste Reichsgericht schuf und indem man eine allgemein zu zahlende jährliche Reichssteuer von einem Gulden auf tausend Gulden Vermögen festsetzte. Damit bekam Maxi¬ milian das in die Hand, was er augenblicklich nötiger brauchte als eine Stärkung seiner Zentralgewalt im Reiche, Geld und Truppen. Seit 47a Monaten hatten die Verhandlungen hin und her gewogt unter der grössten Spannung in allen deutschen Landen. Und gierig griff man nach den Nachrichten, die von der alten Reichsstadt ausflogen am 7. August 1495. Aber es kam noch ein anderes Blatt mit daher geflogen vom Reichstage, gleichfalls mit dem Kaiser¬ lichen Insiegel und von den Ständen vorher mit seinem Plazet versehen. Es ist nur in einem einzigen Exemplare bis zum heutigen Tage erhalten geblieben, wie es die seit wenigen Jahrzenten am Werke befindliche Buch¬ druckerkunst zur Verbreitung über das ganze Reich in deutscher Sprache vervielfältigt hatte. Dass die deutsche Sprache auch schon die Sprache des ersten Konzeptes des Kaiserediktes gewesen ist, bin ich zu beweisen in der Lage. Es wird in der allernächsten Zeit an geeigneter Stelle geschehen. Dies Kaiseredikt wider die Gotteslästerer wie es der Kölner Drucker Hermann Bungart (Baumgarten) sofort aus der Presse brachte, ist auf dem K. K. Haus-, Hof- und Staatsarchive am Wiener Minoritenplatz heute noch vorhanden und in getreuer Nachbildung auf unserer Tafel I wiedergegeben. Es ist das erste gedruckte Dokument, in welchem die Syphilis erwähnt wird. Es fehlte dem Kaiser ja keineswegs an „ange¬ borener bigotter Frömmigkeit“; mithin hätte es keinerlei historische Bedenken gegen sich, anzu¬ nehmen, dass dies Gotteslästereredikt von Maximi¬ lian I. selbst ausgegangen wäre, wofür auch der ganze Tenor des Mandates zu sprechen scheint. Immerhin läge es jnahe an einen der geistlichen Reichsfürsten, etwa den schon genannten Berthold, Erzbischof von Mainz als Veranlasser zu denken. Leider waren bis heute alle meine Versuche an zahl¬ reichen deutschen Archiven, über die Vorgeschichte dieses Ediktes auf dem Reichstage selbst oder in des Kaisers Kanzlei, eine sichere Spur zu entdecken, vergeblich. Auch das Erzkanzlerarchiv in Wien blieb uns jede Antwort in dieser Richtung schuldig. Wenn hundert Jahre später in Odorici Ray- noldi Kirchenannalen1) gesagt wird: „Zur selben Zeit, *) Annales Ecclesiastid, ab Anno . . MCXCVIII usque ad Annum MDXXXV Continuati . . . Auctore Odorico Raynaldo Tom. XIX, Colon. Agrippinae 1693 Fol.0 Bl. 446 Sp. 2: „Eodem tempore, quo in Italia lues venerea grassata est, etiam in Ger¬ mania scortatores afflixit, atque a piis existimatum est, eam pestem ad blasphemorum in ganeis [ganea = meretrix] et lupa- naribus lascivientium coercendam licentiam divinitus immissam, adeo ut Maximilianus Caesar novo casu percitus sanctionem in blasphemos ediderit. 1](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b3134494x_0013.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)