Die Funktion der Pulsadern und der Kreislauf des Blutes in altrabbinischer Literatur / von Dr. S. Mendelsohn.
- Samuel Mendelsohn
- Date:
- 1920
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Credit: Die Funktion der Pulsadern und der Kreislauf des Blutes in altrabbinischer Literatur / von Dr. S. Mendelsohn. Source: Wellcome Collection.
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![Anatomen betreffs der Arterien klar und verständlich an, indem er sagt: »Da er sie [die Arterien] post mortem leer fand, beharrte er natürlicherweise in seinem Glauben, daß sie bloße Luftröhren seien«. Von dieser Erklärung ausgehend, dürfte man e contrario schließen, daß, wenn jener Anatom die Arterien vorsichtig untersucht hätte, ehe sie ganz leblos geworden waren, vor dem Eintritt des Rigor mortis, während der Körper noch warm und das Blut noch flüssig war, so würde er sicherlich bemerkt haben, daß sie Blut enthalten. Und dies ist es eben, was den Regeln der rabbinischen Schlachtungsmethode nach, der Schächter tun mußte. Es war ihm verboten, die Untersuchungen der durchschnittenen Organe unnötigerweise zu verzögern, damit er sie nicht vergesse, und auch um der Vermutung vorzubeugen, daß etwa ante mortem epileptische Krämpfe die Tiefe des Ein¬ schnittes ergänzt haben1). Folglich fand die Untersuchung statt, ■ ehe eine verlängerte Einstellung der Zirkulation den Blutgefäßen ihren natürlichen Inhalt entzogen hatten, und der Schächter sah die Organe, während sie noch Lebenskraft hatten, und die Blut¬ gefäße, während sie noch Blut entleerten — wäre es also nicht vernunftgemäß, anzunehmen, daß er den Blutfluß aus vier durch¬ schnittenen Röhren bemerkte? Konnte er also glauben, daß irgendeins dieser reichlich blutenden Gefäße nur eine Luftröhre sei? Wenn er nicht körperlich oder geistig blind war, so konnte ihm die Überzeugung nicht fehlen, daß er im Hals des Tieres vier große Blutgefäße durchschnitten hatte; und Blindheit, körper¬ liche oder geistige, macht zur Ausübung des Schächteramtes un¬ zulässig2). Gute Augen, gutes Licht und gesundes Urteil sind unbedingt erforderlich3). Wenn wir nun annehmen, daß der fungierende Schächter die augenscheinliche Funktion aller durchschnittenen Röhren nicht unbemerkt gelassen habe, weil dies eben ganz unmöglich war, so Siehe Salomon ben Adret, Torat ha-Bajit ha-Aruk J. I, S. 5b; Glossen zu Joreh Deah XI, 1; XXY, 1. 2) Eine von einem Geisteskranken vollzogene Schächtung ist rituell ungültig, außer wenn ein gesunder Mensch sie bewacht und gesetzmäßig durchgeführt sieht (Chullin I, 1). Aber auch dann ist eine solche Schächtung nicht direkt erlaubt, sondern nur ex post facto gutgeheißen (das. 12b; vgl. das. 86a). Ebenso heißt es von der Schächtung eines Blinden (das. 13 b; vgl. Joreh Deah I, 9, und Glossen). 3) Chullin 13 b.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29980318_0021.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


