Die Funktion der Pulsadern und der Kreislauf des Blutes in altrabbinischer Literatur / von Dr. S. Mendelsohn.
- Samuel Mendelsohn
- Date:
- 1920
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Credit: Die Funktion der Pulsadern und der Kreislauf des Blutes in altrabbinischer Literatur / von Dr. S. Mendelsohn. Source: Wellcome Collection.
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![blutgefäße geöffnet würden. Wären die Rabbinen nicht überzeugt gewesen, daß alle Blutgefäße — Adern und Arterien — gewisse Verbindungen (Anastomosis) miteinander, und demnach mit den Weridin haben, wie hätten sie Einwand gegen Öffnung einer ver¬ mehrten Anzahl von Blutableitern erheben können? Daraus folgt, daß eine Entdeckung der bestehenden Verbindungen zwischen allen Blutgefäßen ein Vorläufer von R. Judahs Anordnungen ge¬ wesen sein muß. VII. Spätere Beweise. Verlassen wir nun die talmudischen Akademien Palästinas und Babyloniens und begeben wir uns in die rabbinischen Schulen Spaniens, indem wir die Jahrhunderte durchschweifen, die zwischen R. Judah und Harvey verliefen, so treffen wir auf Rabbinen, die die zwischen den Blutgefäßen bestehende Verbindung als Er¬ klärungsmittel mancher Ritualgesetze benutzen. — Der Talmud bespricht die Spannader und erwähnt dabei beispielsweise mehrere andere »Fäden« (Adern, Sehnen) und führt folgendes an: »Es gibt fünf Fäden, von denen drei als Unschlittsfett zum Genuß verboten sind, und zwei, weil sie Blut beibehalten. Von den dreien ist einer in der Milz, einer in der Leber und einer in der Niere; von den zweien ist einer im Vorderfuß und einer im Kinn«. Der Unterschied zwischen diesen beiden Gruppen in praktischer An¬ wendung ist folgender: »Diejenigen Fäden, welche auf Grund des Blutbeibehaltens verpönt sind, dürfen gegessen werden, nachdem sie am Feuer gebraten, oder vor dem Kochen zerschnitten und besalzt worden sind; es gibt dagegen keine rituellen Reinigungs- Sie lehren: »Wer den Nacken des [rituell geschlachteten] Tieres bricht, ehe das Leben des Tieres gänzlich erloschen ist, verursacht Stauung des Blutes, vermehrt das Gewicht des Fleisches und übervorteilt die Käufer« (Chullin 113 a), indem er auf der Wage das Gewicht des Blutes als so viel Fleisch rechnet (Raschi z. St.). — Außerdem würden unter solchen Umständen die ante mortem Verzuckungen, welche Gesundheit und Kraft im Tiere bezeugen (Chullin 38 a), ausbleiben, wodurch das Fleisch rituell ver¬ boten wäre. — Israel Maghrabi (Karait, 14. Jahrh.) stimmt dieser rabbinischen Regel zu, indem er schreibt: »Der Schächter muß auf der Hut sein, daß sein Messer nicht das Rückgrat berühre, oder ins Mark einschneide, oder gar den Kopf auf einmal ab¬ haue. Tut er eins von diesen, so ist die Schächtung unrechtmäßig und das Tier als Speise verboten, denn es stirbt augenblicklich, ohne ein Glied zu bewegen, so daß das Blut nicht herausgedrängt wird« (Hilkot Schechitah, K. 7).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29980318_0029.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


