Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden fur Mediziner und Juristen / von A. Cramer.
- Date:
- 1900
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Credit: Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden fur Mediziner und Juristen / von A. Cramer. Source: Wellcome Collection.
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![2. Kap. ICi-ankheitsursacbeii. Intelligenz ist also abhängig von dem geistigen Kapital, intemgenz. welches wir uns erworben haben und der Fähigkeit, von diesem geistigen Kapital im gegebenen Moment einen möglichst raschen und zweckmässigen Gebranch machen zu können. Die Zweckmässigkeit unseres Handelns ist, wenn man sich anders ausdrücken will, auch abhängig von unserem Kritik- und Urteilsver- mögen. Man kann daher auch sagen, unsere Intelligenz i s t°a b h ä n g i g A' 0 n d e r S u m m e u n s e r e r K e n n t n i s s e, u n s e r e m geistigen Kapital in Verbindung mit dem Kritik- undKritik und ur- Urteilsvermögen. Beide Komponenten können sich bis zu einem gewissen Grade ergänzen. So kann ein besonders gutes Kritik- und Urteilsvermögen mit einem geringen Wissen auskommen und umge- kehrt ein besonders grosses Wissen auch bei weniger gutem Kritik- und Urteilsvermögen noch erhebliches leisten. Der eine erreicht mit Avenig Wissen viel, weil er rasch auffasst und gut disponiert, der andei'e bringt es nur zu etwas, weil er sich ein grosses geistiges Kapital erworben hat. Der eine bildet sich die zum Handeln erforder- lichen Vorstellungsreihen rascli und leicht selbst, der andere muss sie • erst durch einen zweiten erwerben. Der erstere ist der intelligentere, Avie Avir überhaupt, Avenn wir dieintelligeuzeineslndividuums beurteilen wollen, stets in erster Linie das Kritik- und Urteilsvermögen zu prüfen haben. Zu einem bestimmten Grade in der EntAAdcklung des Kritik- und Urteilsvermögens ist aber auch stets eine bestimmte Summe von Wissen die unerlässliche Vorbedingung. 2. Kapitel. Krankheitsursachen. Geisteskrankheiten sind körperliche Krankheiten, Gehirnkrank- heiten. Die Erkrankungen des Körpers und Gehirns, Avelche zu den Geisteskrankheiten führen können, sind äusserst verschiedenartig. Man muss sie zunächst trennen in solche, welche auf das Gehirn Krankueitsur- als Erbschaft von den Erzeugern übergehen, erbliche Be- lastung, Aveiter in solche, Avelche auf das Gehirn vor vollendeter Entwicklung, und schliesslich in solche, Avelche auf das Gehirn des erwachsenen Menschen einwirken. Auf die Bedeutung der Erblichkeit Averde ich in dem folgen- den Ka])itel bei Besprechung der Lehre von der Entartung und dem geborenen Verbrecher näher eingehen. Die Schädlichkeiten, Avelche das Gehirn vor vollendeter schädUch- EntAvicklung treffen, kommen in der Eegel, Avenn sie einiger- massen intensiv sind, in einer Pintwicklungshenimung des (lehirns zum vollendeter Ausdruc^k. Das heisst: das(;eliirii wird im Ganzen oder in einzelnen ^'beS«^ Teilen im Wachstum behindert und bleibt auf einer niedrigen Ent- Avicklung stehen. Die äussere Folge davon ist, dass (his betreifende](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21903815_0015.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


