Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden fur Mediziner und Juristen / von A. Cramer.
- Date:
- 1900
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Credit: Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden fur Mediziner und Juristen / von A. Cramer. Source: Wellcome Collection.
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![war eiu schwäcliliclies Kind und hat sich geistig und körperlich schlecht entwickelt. Er ist nur 1,45 m gross, wiegt nur 73 Pfund, sieht blass und anämisch aus und hat eine infantile Gesichtsentwicklung, dabei fehlen die Schanihaare. Die Ohren sind auffallend l)reit entwickelt. Es fehlt die lucisura intertragica. In der geistigen Entwicklung kaum zurückgeblieben, musste er nach der Konfirmation htäufig seine Stelle wechseln, weil er nirgends zu ge- brauchen war. Bereits im 15. Jahre wurde er wegen Fundunterschlagung mit 3 Monaten Gefängnis bestraft. Er hatte gesehen, wie ein Einjähriger ein Zehnmarkstück verloren, dasselbe au sich genommen und sich schleunigst eine silberne Uhr dafür gekauft. Im 17. Lebensjahre verbüsste er eine 6 monatliclie Gefängnisstrafe, weil er zwei Sammelbüchsen erbrochen hatte. Während dieser letzten Haft war er bereits so auffällig, dass Zweifel an seiner geistigen Gesundheit entstanden. Es fiel sein schwerfälliges Wesen und gelegentlich sein funkelndes Auge auf. Ebenfalls im 17. Jahre wurde er wegen eines „dummen Streiches von seinem Dienstherrn so misshandelt, dass er ins Krankenhaus aufgenommen werden musste. Eine gutachtliche Aeusserung des behandelnden Arztes lässt erkennen, dass er während der damaligen Krankenhausbehandlung bereits abwechselnd maniakalische und melancholische Zustände dargeboten hat. Zu einer erneuten gerichtlichen Verfolgung führten folgende Vorfälle: Er stahl eine Brille, ein Stück Seife und erschien gelegentlich mit einem ebenfalls gestohlenen Veloziped. Im Gefängnis trat auch deutlich ein Wechsel zwischen exaltativen und depressiven Zuständen hervor, so dass er zur Beobachtung der ]\Iarburger Irrenanstalt überwiesen wurde. Hier wurde, abgesehen von der bereits erwähnten mangelnden geistigen und körpei'licheu Entwicklung, ein regelloser Wechsel zwischen maniakalischen und melancholischen Zuständen konstatiert. In den depressiven Zuständen war er schlaff, elend, langsam in seinen Bewegungen, schlief nicht, sprach wenig oder gar nicht und klagte über grosse Angst: „Ach, ich habe solche Angst, es zieht mir beide Seiten zusammen, ich fürchte mich, ich weiss nicht, vor wem. AVährend des maniakalischen Stadiums schlief er des Nachts nicht, renommierte, zeigte grosses gehobenes Selbstgefühl, „ich war ein tüchtiger Bursche und Kellner, bediente Offiziere, bekam 10 Mark Trinkgeld, mein Bruder ist beim Kaiser Wilhelm etc., schwatzte unaufhörlich, lachte, sang, tanzte und nahm sich kaum die Zeit zum Essen. Die einzelnen Stadien waren von sehr verschiedener Dauer. Da die Beobachtungen im Gefängnis und Krankenhaus mit Bestimmtheit annehmen Hessen, dass diese Zustände schon seit längerer Zeit, sicher aber schon zur Zeit der Begehung der ihm zur Last gelegten strafbaren Handlung, be- standen haben und da es für die maniakalischen Kranken charakteristisch ist, dass sie gerade das wegnehmen, was ihnen in die Augen fällt, wurde das Gutachten dahin abgegeben, dass eine krankhafte Störung der Geistes- thätigkeit im Sinne des § 51 vorliege. Die Untersuchung wurde eingestellt. Beispiel. Frl. L., 30 Jahr alt, aus Z., schwer belastet, war als Kind auffällig, In-esein?'^^ lernte zunächst schwer, war sehr eigensinnig, erschien übertrieben gutmütig, Betrug, verschenkte alles, was sie besass und fing bereits im 12. Lebensjahre an, auf rechte und unrechte Weise sich Geld zu verschaffen, um anderen Ge- schenke dafür zu kaufen. Im 12. Lebensjahre wurde sie menstruiert, über- haupt entwickelte sie sich körperlich sehr kräftig und frühzeitig. 13 Jahre alt, führte sie sich ein Jahr ganz ordentlich, dann fing sie an, also in](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21903815_0228.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


