Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden fur Mediziner und Juristen / von A. Cramer.
- Date:
- 1900
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Credit: Gerichtliche Psychiatrie : ein Leitfaden fur Mediziner und Juristen / von A. Cramer. Source: Wellcome Collection.
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![abnorm und p a t Ii o 1 o g- i s c h bedingt ist. Lassen sich keinerlei Zeichen einer psychischen Veränderung nachweisen, fehlt jede Spur von epi- leptischen oder epileptoiden Zeichen und kann auch von leichten so- g-enannten nervösen Störung-en nicht gespi-ochen werden, so darf der Sachverständige, selbst wenn dei- Angeschuldigte eine der in Rede stehenden Handlungen mehrfach begangen hat, sich nur dahin aus- sprechen, dass von Zuständen, wie sie der § 51 des Strafgesetzbuches fordert, nicht die Rede sein kann. Man darf sich aber niemals zu einem derartigen Ausspruch entschliessen, wenn man den Angeschul- digten nur gelegentlich oder auch ein paarmal im Gefängnis gesehen hat. Ein solcher Ausspruch ist erst möglich nach genauer und .zweite] länger dauernder Anstaltsbeobachtung und beim Vor- haften^^Färien handensein genauer Recherchen über die Vergangenheit des beobfchnnig. Angeschuldigten. Im grossen und ganzen sind die perversen Handlungen bei psy- chisch ganz intakten Menschen selten. Meist handelt es sich um ner- vöse, leicht erregbare Individuen. Kann auch der Nachweis einer mehr oder minder ausgeprägten Nervosität oder Neur- asthenie als gleichbedeutend mit einer krankhaften Störung der Geistesthätigkeit im Sinne des § 51 nicht angesehen werden, so wird doch die Betonung dieser nervösen Zustände und der damit verbundenen geringeren Widerstandsfähigkeit gegen allerlei plötzlich auf- tauchende Triebe und Gelüste den Richter stets veranlassen, das Straf- mass nach Möglichkeit herabzusetzen. Beispiele, bei denen sexuell perverse Handlungen durch krankhafte Motive veranlasst sind, zu geben, halte ich für überflüssig, da die entsprechende Litteratur,') die, wie erwähnt, sich einer unliebsam grossen Verbreitung erfreut, deren ge- nugsam bietet. Ich will vielmehr einige Beobachtungen kurz schildern, bei denen ein krankhaftes Motiv mit Sicherheit ausgeschlossen werden konnte. Der Aufseher TJ. wurde in der Nacht zum 1. Dezember 1893 auf dem \ff'|e,\e\?' Bahnhofe in Z. vei-baftct, weil er auf dem Klosett den Schneider P. über- Krankheit fallen hatte. TJ. war zu dem Zwecke über die zwei Meter hohe Zwischen- ^^'^ wand von einem Abort in den daneben liegenden gestiegen und hatte den P., welcher angetrunken auf dem Abort eingeschlafen war, plötzlich bei der Kehle gefasst und ihm gesagt, wenn er schreie, sei er verloren und werde in den Abort gesteckt; sodann hatte U. seinen rechten Arm fest um den Hals P.'s gelegt, dessen Gesicht gegen seinen Unterleib gedrückt und ver- sucht, seinen Penis in den Mund P.'s zu stecken. P. schrie um Hilfe. Auf sein Schreien erschien bald ein Schutzmann, der P. und U. festnahm und weisen war. ^) Westphal, Arch. f. Psych. II. 1. V. Keapft-Ebing , Psycho- pathia sexuaUs. 9. Aufl. 1895. Tarnowsky , Die ki-ankhaften Erschei- nungen des Geschlechtssinns, 1886. MoLL, Die konträre Sexualempfindung, 1891. V. SCHRENCK-NOTZING, Die Suggestionstherapie bei den krankhaften Erscheinungen des Geschlechtssinns, 1892. V. SCHRENCK-NOTZING, Beitr. z. forensischen Beurteil, v. Sittlichkeitsvergehen mit bes. Berücksichtigung d, Pathagnose psychosexueller Anomalieen. Arch. f. Kriminal-Anthropologie. Kriminalstatistik. Bd. I. 1898. ScHÄEER, TJeb. d. forensische Bedeutung der konträren Sexualempfindung. Vierteljahrsschr. f. gerichtl. Med. 3. Folge. XVII. 2 etc.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21903815_0295.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


