Handbuch der Staats-Arzneikunde für Aerzte, Medicinal-Beamte und Gesetzgeber / bearbeitet von L. Krahmer.
- Krahmer, Friedrich Ludwig, 1810-1893.
- Date:
- 1874-1876
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Credit: Handbuch der Staats-Arzneikunde für Aerzte, Medicinal-Beamte und Gesetzgeber / bearbeitet von L. Krahmer. Source: Wellcome Collection.
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![Verwaltung zu beschaffenden Unterlagen zu extrahirender Bericht über die vorgenommencn Vaccinationen und Revaccinationen.' Bei Impf-In- stituten undAerzten, welelie mindestens 300 Impfungen hatten, ist die Zahl der Impfungen namhaft zu machen. Zugleich ist, soweit Mate- rial zu Gebote steht, über Glycerin - Lymphe, über Beginn und Ver- lauf der öffentlichen Impfungen, über hindernde oder begünstigende Umstände, Betheiligung der Ortsvorstände, Bereitwilligkeit zur Gestel- lung der Impflinge, etwaige nachtheilige Folgen der Impfungen zu be- richten. Aehnlich sind die Anforderungen in Betreff der Revaccination von Schulkindern bis zum 10. Jahr. [Rg. Vrfg. v. 13. Mrz. 1872 desgl. vom 15. Juni 1872). 6. [Circ. Vrfg. v. 11. April 1866]. Ein alljährlicher Bericht über den Zustand der Kommunal-Krankenanstalten. Derselbe ist bis zum 15. April jedes Jahres einzureichen und auf Grund einer vom Magi- stratsdirigenten unter eventueller (d. h. kostenfreier) Zuziehung des Kreisphysikus im Laufe der Monate Februar und März jeden Jahres abzuhaltenden Revision und des dabei aufgenommenen Protokolls zu erstatten. In demselben sind 36 (!) Nummern zu erledigen. Bei Wieder- holungen scheinen die Erwähnung vorgekommener Veränderungen, oder die Versicherung des unveränderten Bestandes auszureichen. 7. Anlässlich der Volkszählung alle 3 Jahr ein ausführlicherer, übersichtlicher Bericht über die Frequenz der im Kreise vorhandenen Kranken-Anstalten und über die Sanitätspersonen. 8. Zu den regelmässigen amtlichen Verrichtungen der Kreisphysiker gehören endlich die Circular-Prüfungen der Bezirks-Hebammen. Bei der Ausführung scheinen Abweichungen zur Regel geworden zu sein. c o o o 9. Gelegentliche statistische Zusammenstellungen und Berichte über vorgekommene epidemische Erkrankungen, Pocken, Cholera nach spe- ziellen Anforderungen. Ausserdem ist der Kreisphysikus zur Ausführung resp. Ucber- wachung aller im Interesse der Medicinal-Ordnung oder der öffentlichen Gesundheitspflege bestehenden Institute, namentlich der Apotheken und der für nöthig erachteten Massregeln, so wie zu allen ärztlichen Unter- suchungen und Begutachtungen verpflichtet, welche die Kgl. Regierung oder eine andere Behörde im Interesse des Staatsdienstes direkt oder indirekt beansprucht. Literatur: Edm. v. Massenbach, die Visitationen der Apotheken und Droguen-IIandlungen gr. 4. 70 pp. Sigmaringen 1872. Das frühere Aufsichtsrecht über die Medicinal-Personen des Kreises ist durch die Gewerbegesetzgebung zur Verpflichtung zusammenge- schrumpft das betreffende statistische Material für die Bezirks-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28125903_0142.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)