Geschichte des medicinischen Unterrichts : von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart.
- Theodor Puschmann
- Date:
- 1889
Licence: Public Domain Mark
Credit: Geschichte des medicinischen Unterrichts : von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart. Source: Wellcome Collection.
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![Woche ein Disputatorium veranstalte! wird, bei dem die studierenden in Gegenwart ihres Lehrers oder seines A.ssistentei] den Lehrstoff, der ihnen vorgetragen wurde, besprechen und über Irrthümer und Dinge, die ihnen anverständlich geblieben sind, aufgeklart werden. Diese mehr nach der Schule als nach der Akademie geartete Form des Unterrichts hat sich an den militärärztlichen Bildungsanstalten bewährt und ist auch an den Universitäten eingeführt worden, wo sie in den philolo- gischen, historischen und juristischen Seminarien, in den wissenschaft- lichen Kränzchen und Vereinigungen geübt wird. Dem gleichen Zweck wird es auch dienen, wenn es dem Studie- renden gestattet wird, nach der Beendigung des Lehr-Cursus über jeden Unterrichtsgegenstand, also unter dem frischen Eindruck desselben, vor dem Lehrer oder seinem Vertreter eine Prüfung abzulegen. Die Zeug- nisse, die ihm darüber ausgestellt werden, würden ein werthvoller Rechenschaftsbericht über seine Studienzeit sein und den Examinatoren, welche über seine Befähigung zur ärztlichen Praxis entscheiden sollen, -■in vorläufiges Urtheil über seine fachmännische Bildung gestatten. Die ärztliche Approbations-Prüfung muss sich über alle Theile der Heilkunde erstrecken und jene Summe von Kenntnissen verlangen, welche für den Arzt unentbehrlich sind. Wenn nach dem Abschluss des ersten, die naturwissenschaftliche Vorbildung umfassenden Abschnitts der medicinischen Studienzeit ein Examen über Naturgeschichte, Physik, Chemie, Anatomie und Physiologie abgenommen wird, so sollte auch die Bestimmung getroffen werden, dass Niemand zu den Vorlesungen über die eigentliche Heilkunst zugelassen wird, bevor er jenes Examen bestanden hat. Versäumt er dies, so raubt ihm die Vorbereitung dazu später die Zeit, die er für seine ärztliche Bildung bedarf. Bei den Prüfungen, welche der ärztlichen Approbation vorausgehen und nach der Beendigung der Studienzeit stattfinden, wird auf die prakti.-chen Beweise der Tüchtigkeit mit Recht ein grosses Gewicht gelegt; denn die Erklärung anatomischer Präparate, die Vornahme von Leichen-Sektionen, die Untersuchung und Behandlung der Kranken, die Ausführung chirurgischer und geburtshilflicher Operationen u. a. m. bieten dem Kandidaten Gelegenheit, zu zeigen, dass er von dem ärzt- lichen Wissen, das er sich erworben hat, den erforderlichen praktischen •rrlirauch zu machen versteht. Die Fragen, welche dabei gestellt werden, streifen vielleicht auch die übrigen Kenntnisse des Prüflings; aber sie sind zu sehr von zu- fälligen Umständen abhängig, als dass sie zu einem sicheren Urtheil über seine ärztliche Gesammtbildung genügen. Dazu ist ein mündliches Schluss-Examen nothwendig, welches die Ergebnisse der vorangegangenen](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21007378_0519.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)
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