Die Überlieferung der Gynäkologie des Soranus von Ephesos / [Johannes Ilberg].
- Ilberg, Johannes, 1860-1930.
- Date:
- 1910
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Credit: Die Überlieferung der Gynäkologie des Soranus von Ephesos / [Johannes Ilberg]. Source: Wellcome Collection.
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![drei sind nun durchaus nicht, wie Sudhoff annehmen muß, nur als Vertreter der Mehrzahl, also in ganz willkürlichen Positionen entworfen, sondern sie entsprechen der erwähnten Soranischen Angabe dvi'öov dh xov di:tX('maxog ovxog. Insofern zeigen sie ein dviöov d/'^rAcof/ß, als bei ihnen die Extremitäten nicht, wie im ersten Soranischen Falle, (öov dX7J]Xoig jtaoäxeivxai, sondern geflissentlich unregelmäßig dargestellt sind. Die Figur rechts hat fast die Stellung der Aphrodite Medici, ähnlich die gegenüberstehende, die zudem den linken Oberschenkel erhebt; das Kind in der Mitte kniet auf- recht mit in Schulter- und Kopfhöhe geballten Fäustchen. Gerade dieses Bild ist, ähnlich dem ersten, von besonderer Bedeutung, weil es, bei der Unvollständigkeit des Textes, über die Zeit des Bruxellensis hinaufweist. Die von uns bei Muscio § 2 3 als inter- poliert gekennzeichnete Doppellage nach unten (Kopf und Füße am Muttermund) ist selbstverständlich im Bruxellensis nicht mit zur Darstellung gekommen; ihre z. T. ganz unnatürliche Illustration in den späteren Hss. beweist nur, daß deren Bilder ebenso, ja in noch höherem Grade zurechtgemacht sind wie der Text. Diese zahlreichen Serien aus dem letzten Drittel des Mittelalters vom Hafniensis an haben zwar ihre Bedeutung für die Geschichte der graphischen Tradition — das soll gewiß nicht bestritten werden —, besitzen jedoch keinen selbständigen Wert mehr für Soranos, dessen Verständnis sie in ihrer Entstellung und Erweiterung sogar mitunter beeinträchtigen können. Für eine spätere Erweiterung des alten Illustrationsmaterials muß ich auch die vorhandenen Zvvillingsbilder ansehen. Der Hafniensis hat zu § 25 über die Mehrgeburt (Et si plures ab um fuerint e. q. s.) ein Zwillingspaar in der Fußlage, der Palatinus und Monacensis 161 z. B. außerdem ein anderes Doppelbild, das den einen Zwilling in Fuß-, den andern in Kopflage zeigt. Diese und ähnliche Kombinationen am Schluß der Reihe sind jüngere Zusätze; für eine alte Mehrlingsillustration halte ich dagegen das seltsame dreizehnte und letzte Bild des Bruxellensis, in dessen Erklärung ich wiederum von dem ersten Herausgeber ab weiche (Tafel VP). Hierüber noch einige Worte. Kap. XIX § 26—30 (~ Sor. S. 362, 17—369, 2) enthält die Vorschriften über Embryulcie und Embryotomie, d. h. das operative Herausziehen des Embryon mit zwei spitzigen Haken (^(ißgvovXxoi, embryulci) und das Zerstören des Kindeskörpers durch chirurgische](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2487291x_0108.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)