Grossere Operationen im Kriege 1870/71 / herausgegeben von der Medizinal-Abtheilung des Königlich Preussischen Kriegsministeriums ...
- Date:
- 1890
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Credit: Grossere Operationen im Kriege 1870/71 / herausgegeben von der Medizinal-Abtheilung des Königlich Preussischen Kriegsministeriums ... Source: Wellcome Collection.
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![1. Vollkommene Ablösungen und Zermalmungen der Glied- maassen, Zerstörungen der Weichtheile eines Gliedes in unheilbar grossem Umfange, wie sie durch grobes Geschoss erzeugt werden, ■ 2. Zerschmetterungen der Gelenke oder der Knochen mit Verletzungen der Hauptgefässe und der Hauptnei-ven des Gliedes, 3. Gleichzeitige Verletzung der Hauptarterie und Vene \ eines Gliedes oder der Hauptarterie und des Xerven- stammes an demselben, auch ohne gleichzeitige Knochen- verletzung, 4. Die mit komminutiver Zerschmetterung der Gelenkenden verbundenen durchbohrenden Schussverletzuugen des Kniegelenks . . -r . . \ erfordern die Amputation, deren Unterlassung bei einer Verletzung der genannten Arten „ein Vorwurf für den Arzt und ein Unglück für den Kranken sei. Damit solle nicht gesagt sein, dass bei keiner anderen Schussverletzung noch I amputirt werden dürfe, im Allgemeinen aber stehe wohl fest, dass ein Schussbruch an sich keinen Grund für die Amputation mehr bilde. Alle unbedingt angezeigten Gliedabsetzungen seien — insbesondere im Hinblick auf die Demme'sche Statistik und die Ergebnisse im xVmerikanischen Kriege — so früh wie möglich vorzunehmen, auch deshalb, damit keine Zeit mit der Anlegung schwieriger Transportverbände vergeudet und der Transport selbst erleichtert, dem Kranken Schmerz und dem Hospitalarzte vergebliche Arbeit erspart werde. In der (intermediären) Zeit vom 3. bis (5. Tage nach der A'erwundung solle man hingegen nicht ohne gewichtige Gründe an das Am- putationsmesser rühren, weil zu dieser Zeit die Thromben in den Venen noch nicht organisirt, daher nach der Operation sehr zum Zerfall geneigt seien. Andererseits solle man nicht wie Hutchinson, welcher den Schock vollständig leugnete, unter allen Umständen sofort amputiren, sondern bedeutende Allgemeinerschütterung erst vorübergehen lassen. Bei stai'kem, die Leistungsfähigkeit der auf den Verbandplätzen beschäftigten Aerzte übersteigendem Andränge Amputationsbedürftiger müsse eine vorsichtige Auswahl getroffen werden. Unaufschiebbar sei ; die Gliedabsetzung, wenn eine der beiden ersten oben erwähnten ] Anzeigen vorliege, während man im grössten Nothfalle bei den i anderen eher die Zeit für sekundäre Amputation abwarten könne. In seinem 1882 herausgegebenen „Haudbuche der Kriegs- chirurgie lässt der nämliche Autor (S. 728 ff. bezw. 871 ff.) als Grund zur primären Amputation nur noch gelten: 1. Subkutane Zermalmungen der Knochen und Gewebe nach Quetschung der Glieder durch grobes Geschoss, 2. Abreissung der Glieder durch Explosion von Granaten, 3. Zerschmetterung eines grossen Diaphysenknochens der unteren Gliedmaassen oder eines grossen Gelenks mit Zerreissung grosser Schlagadern, oder (bei allen Gliedmaassen) Schussbruch mit Verletzung eines grossen Arterien- und Venenstammes oder Verletzung eines grossen Gefäss- und des Hauptnervenstammes eines Gliedes, 4. Schussbrüche mit umfangreichen Zerstörungen der Weichtheile, während Zahl und Umfang der Splitter nicht mehr einen Grund für die Amputation abgeben sollen. Auch bei Schussbrüchen der oberen Gliedmaassen mit Zerreissung grosser Schlagadern könne die erhaltende Behandlung versucht werden, sofern die Zerstörung der Weichtheile und die Splitterung der Knochen nicht zu ausgedehnt und eine primäre Antisepsis möglich sei, desgleichen bei Weichtheilwunden mit Verletzung eines grossen Arterien- und Venenstammes, wenigstens wenn es sich nicht Sanitäts-Bericht über die Deutschen Heere 1870, 71. III. Bd. AUgem. Theil. gerade um Zerreissung der Schenkelschlagader und Schenkel- vene nahe dem Poupart'schen Bande handele. Stets habe man (S. 986) der primären Operation den Vorzug zu geben, die Gefahr wachse mit den Stunden. Andererseits wird hervorgehoben, dass strenge Antisepsis den Unterschied der Zeiten beinahe verwische, so dass intermediäre Gliedabsetzungen fast wie primäre verlaufen; nur die prima intentio bleibe öfter bei ersteren aus. Dadurch sei der Vortheil gewonnen, dass man die Gliedabsetzungen nicht zu übereilen, sondern ruhig den Versuch der Glied- erhaltung wagen und seine Erfolge abwarten könne. D. Häufigkeit und Ergebnisse der Glied- absetzungen nach der Stelle der Absetzung bezw. der Stelle der Verwundung. (Obere imcl untere Gliedmaassen. — Die einzelnen Ge- lenke und DiapliYsen. — Die einzelnen Drittel der letzteren. — Entfernimg der Stelle der Absetzung von der Stelle der Verletzung. — Körperseite. — Yergleicli zwischen den Erfolgen der beraubenden und der er- haltenden Behandlung nach Wunden der einzelnen Körpergegenden.) Schon oben (S. 205) wurde erwähnt, dass die Ab- setzungen an den unteren Gliedmaassen häutiger waren und minder guten Verlauf nahmen als an den oberen. Nach Uebersicht II betrugen bei den Deutschen 1870/71 erstere 59.3 §, letztere 40.? ^ der Gesammtsumme. Von den an den unteren Gliedmaassen Amputirten starben 60.7 §, nach Absetzungen au den oberen nur 26.4 In der Gesammt- summe von 52 87G Amputationen aus neueren Kriegen, über welche Uebersicht III nähere Auskunft giebt, ent- fallen auf die unteren Gliedmaassen 54..5 §, (mit 24.? 0 Todes- fällen), auf die oberen 45.5 0 (mit 59.9 ^- Todesfällen). Hinsichtlich der einzelnen Gelenke und Diaphysen ergiebt sich aus Längsspalte 29 der Uebersicht II und aus der Schlussquerspalte der Uebersicht III, dass auf hundert der betreffenden Gesammtzahl von Gliedabsetzungen entfallen bei den im Durchschnitt auf Absetzungen Deutscheu aus neueren 1870/71 Kriegen am 37.1 26.3 am Unterschenkel . . . 18.0 21.9 am 16.3 18.3 an Mittelhand und Fingern 16.0 18.1 im Schultergelenk 4.2 3.3 am 3.8 5.2 im 1.5 0.7 an Mittelfuss und Zehen . 1.2 0.6 in den Fusswurzelgelenken 0.5 1.0 im 0.5 0.3 im 0.5 0.6 im 0.3 0.3 im Ellenbogengelenk . . 0.1 0.5 100.0 100.0 29](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21904923_0043.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


