Phantastica : die betäubenden und erregenden Genussmittel für Ärzte und Nichtärzte / von. L. Lewin.
- Louis Lewin
- Date:
- 1924
Licence: In copyright
Credit: Phantastica : die betäubenden und erregenden Genussmittel für Ärzte und Nichtärzte / von. L. Lewin. Source: Wellcome Collection.
72/392 page 60
No text description is available for this image
No text description is available for this image
No text description is available for this image![Richtei, Offizier usw., kurz, nicht in Stellungen belassen, in denen er auf das Wohl und Wehe seiner Mitmenschen einen Einfluß auszuüben vermag. Nicht nur die Veränderungen im psychischen Verhalten, sondern auch körperliche Minder- wertigkeit sollten es verbieten, morphinistische Arbeiter in verantwortlichen Stellungen zu belassen, z. B. Lokomotiv¬ führer, Blockbeamte, Streckenwärter usw. In einem vorgerückten Stadium des Morphinismus be¬ steht nicht einmal mehr die Dispositionsfähigkeit. Das Gift macht eine tiefgehende Veränderung der Persönlichkeit, die sich durch beharrliches Wollen und Handeln kundgeben] denen nach allgemein menschlicher Auffassung nicht nur der Charakter des ethisch und moralisch gewöhnlich Zulässigen fehlt, sondern die auch in mancher Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen, sobald man die für den Alkoholisten juristisch gültigen Auffassungen auf den Morphinisten überträgt. Es war deshalb ein durch Weltfremdheit entstandenes Fehl¬ urteil eines französischen Gerichts, das Testament eines Mor¬ phinisten, der durch Morphin Selbstmord begangen, nachdem er seine Maitresse zur Universalerbin eingesetzt hatte, für gültig zu erklären, mit der auch sonst wohl benutzten törichten Begründung, daß, da der Morphinismus im Strafrecht nicht die Verantwortlichkeit aufhebe, er auch die zivilrechtliche Verfügungsfähigkeit nicht ausschließe. Das Strafrecht geht unbegreiflicherweise an dem Morphinisten und Kokainisten und anderen Narkomanen vorüber, weil die Juristen noch immer nicht gewillt sind, dem Mediziner die sachliche Be¬ gründung und Lösung medizinischer Probleme zu über¬ lassen, die eine Beziehung des Individuums zur öffentlichen Ordnung haben. Nicht nur dispositionsunfähig sollte der Morphinist gemacht werden, sondern auch, so forderte man, zwangsweise in einer Heilanstalt untergebracht werden. Die Entmündigung kann dadurch begründet werden, daß er infolge seines Gehirnzustandes seine Angelegenheiten nicht zu besorgen vermag, daß er in vielen Fällen durch Verschwen-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29822270_0072.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)