Psychopathia sexualis : mit besonderer Berucksichtigung der contraren sexualempfindung. Eine Klinisch-forensische studie / von R.V. Krafft-Ebing.
- Richard von Krafft-Ebing
- Date:
- 1892
Licence: Public Domain Mark
Credit: Psychopathia sexualis : mit besonderer Berucksichtigung der contraren sexualempfindung. Eine Klinisch-forensische studie / von R.V. Krafft-Ebing. Source: Wellcome Collection.
Provider: This material has been provided by the Harvey Cushing/John Hay Whitney Medical Library at Yale University, through the Medical Heritage Library. The original may be consulted at the Harvey Cushing/John Hay Whitney Medical Library at Yale University.
418/450 (page 404)
![6) Unzucht wider die Natur (Sodomie)1). (Oesterr. Stgsb. § 129; Entw. § 190; Deutsch. Stgsb. § 175.) a) Thiersehäudung (Bestialität)2). Auch die Thierschändung, so monströs und widerlich sie jedem anständigen Menschen erscheinen muss, entspringt keineswegs immer psycho-pathologischen Bedingungen. Tiefstehende Moralität, grosser geschlechtlicher Drang bei erschwerter naturgemässer Befriedigung dürften Hauptmotive dieser sowohl bei Männern als bei Frauen vorkommenden widernatürlichen Geschlechtsbefriedigung sein. Durch Polak wissen wir, dass sie in Persien nicht selten aus dem Wahn hervorgeht, durch den sodomitischen Akt die Gonorrhöe los zu werden, gleich- wie in Europa noch vielfach der Glaube besteht, der Beischlaf mit einem kleinen Mädchen vermöge von der Venerie zu heilen. Erfahrungsgemäss ist Bestialität in Kuh- und Pferdeställen kein allzu seltenes Vorkommniss. Gelegentlich kann sich der Betreffende auch an Ziegen, Hündinnen, ja, wie ein Fall bei Tardieu und einer bei Schauenstein (Lehrb. p. 125) lehren, sogar an Hennen vergreifen. Bekannt ist die Verfügung Friedrichs d. Gr. im Falle eines Cavalleristen, der eine Stute geschändet hatte: ,.Der Kerl ist ein Schwein und soll unter die Infanterie gesteckt werden. Der Verkehr weiblicher Individuen mit Thieren beschränkt sich auf den mit Hunden. Ein monströses Beispiel von sittlicher Depravation in grossen Städten ist der von Maschka (Handb. III.) berichtete Fall einer Weibsperson in Paris, die in geschlossenen Kreisen gegen ein Eintrittsgeld vor Wüstlingen -1) Ich folge dem herrschenden Sprachgebrauch, indem ich Bestialität und Päderastie unter dem gemeinsamen Ausdruck Sodomie bespreche. In der Genesis (Gap. 19), woher dieses Wort stammt, bezeichnet es ausschliesslich das Laster der Päderastie. Später hat man Sodomie vielfach als gleichbedeutend mit Bestialität gebraucht. Die Moraltheologen, wie der hl. Alphons von Li- guori, Gury u. A. haben immer richtig, d. h. im Sinne der Genesis unter- schieden zwischen: Sodomia, i. e. concubitus cum persona ejusdem sexus und Bestialitas, i. e. concubitus cum bestia (vgl. Olfus, Pastoralmedicin p. 78). Die Juristen haben Verwirrung in die Terminologie gebracht, indem sie eine rSodomia ratione sexusk und eine ,,S. ratione generis statuiren. Die Wissenschaft sollte sich aber hier als an eil] a Theologiae, bekennen und zum richtigen Sprachgebrauch zurückkehren. 2) Interessante histor. Notizen s. Krauss, Psychol. d. Verbrechens p. 180; Maschka, Hdb. III, p. 188; Hofmann, Lehrb. d. ger. Med., p. 180; Rosen- bau m, Dil' Lustseuche.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21017189_0418.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)