Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppelfürsorge in Deutschland : nach der durch die Bundesregierungen erhobenen amtlichen Zählung ... / bearbeitet und heraudgegeben von Konrad Biesalksi.
- Date:
- 1909
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Credit: Umfang und Art des jugendlichen Krüppeltums und der Krüppelfürsorge in Deutschland : nach der durch die Bundesregierungen erhobenen amtlichen Zählung ... / bearbeitet und heraudgegeben von Konrad Biesalksi. Source: Wellcome Collection.
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![§ 7. Die Kosten der Erhebungen haben — soweit nicht im § 4 etwas anderes bestimmt ist — die Ortsobrigkeiten zu tragen. Gegeben durch Unser Staats-Ministerium. Schwerin, den 7. Dezember 1906. Friedrich Franz. C. Graf von Bassewitz-Levetzow. A. von Pressentin. Langfeld. 8. Mecklenburg-Strelitz. Die Großherzogliche Landesregierung hat die Zählung den Ämtern, dem Kabinettsamt, der Landvogtei und den Magistraten in den Städten übertragen. Die mitgeteilten Ant- worten dieser einzelnen Kategorien sind im Auszug in der Tabelle aufgeführt. 9. Sachsen-Weimar-Eisenach. Großherzog]. Sächs. Staatsministerium, Departement des Innern und Äußern. An die großherzogl. Bezirksdirektoren. Weimar, den 23. September 1906. . . . Wir veranlassen demgemäß den Herrn Bezirksdirektor, ein Exemplar des Bei- blatts und die nötige Anzahl von Fragebogen an jede Gemeinde seines Bezirks so zeitig zu senden, daß die Ausfüllung vom 10. bis 24. Oktober erfolgen kann, und die ausgefüllten Zählkarten zu sammeln. Die ausgefüllten Zählkarten und Beiblätter sind sodann an die Bezirksärzte, welche von uns gleichzeitig Anweisung erhalten, zur Nachprüfung und Aufstellung einer kurz- gefaßten Übersicht für die Bezirksarztakten zu übersenden. Die Bezirksärzte haben die Zählkarten nebst Beiblättern und einer Abschrift der Bezirksübersicht zurückzusenden, woraufhin die Einsendung des gesamten Materials an uns bis zum Schluß des Januar 1907 zu erfolgen hat. . . . 10. Oldenburg. Staatsministerium, Departement des Innern. An die großherzoglichen Ämter und Magistrate der Städte erster Klasse. Oldenburg, den 19. September 1906. . . . Die Zählung hat am 10. Oktober d. J. zu erfolgen; zu zählen sind nur solche Krüppelkinder, welche an diesem Tage das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben und sich in der Gemeinde auf halten. Es erfolgen hierneben Zählkarten und Beiblätter mit dem Aufträge, die Zählung durch die Gemeindevorsteher, die sicli zweckmäßig der Hilfe der Lehrer, der Krankenhausverwaltungen, der Leiter von Idiotenanstalten usw. be- dienen, vornehmen zu lassen und die ausgefüllten Formulare bis zum 1. November d. J. dem Staatsministerium vorzulegen. Die am Orte wohnenden praktischen Ärzte werden vielleicht bereit sein, die Fragen 5, 6, 7, 9 und 10 der Zählkarten zu beantworten. Das Beiblatt ist von den Gemeindevorstehern auszufüllen. Die Großherzoglichen Ämter wollen auf jeder Zählkarte bzw. auf jedem Beiblatt durch Ausfüllung der betreffenden Spalte](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28086144_0054.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


