Der Conträrsexuale vor dem Strafrichter : de sodomia ratione sexus punienda de lege lata et de lege ferenda eine Denkschrift / von R. Freiherr v. Krafft-Ebing.
- Richard von Krafft-Ebing
- Date:
- 1895
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Credit: Der Conträrsexuale vor dem Strafrichter : de sodomia ratione sexus punienda de lege lata et de lege ferenda eine Denkschrift / von R. Freiherr v. Krafft-Ebing. Source: Wellcome Collection.
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![Im Allgemeinen lässt sich auf Grund der bisherigen Fälle sagen, dass beim Hermaphroditismus verus die Einflüsse der diffe¬ renten Geschlechtsdrüsen sich derart gegenseitig hemmen, dass das Individuum psychisch asexual erscheint. Beim Pseudohermaphroditismus aber erscheint das empirische Gesetz der monosexualen, und zwar das der den Geschlechts¬ drüsen gleichartigen körperlich geistigen Evolution gewahrt. Dies hängt offenbar damit zusammen, dass die Bedingungen für das Zustandekommen des Hermaphroditismus nicht im centralen Nerven¬ system, sondern in Evolutionsstörungen der den Aufbau des peri¬ pheren Genitalapparates vermittelnden Gebilde wurzeln. 4. Trotz des obigen Gesetzes der monosexualen Artung auf heutiger Evolutionsstufe finden sich aber in jedem ganz normal gearteten Organismus, und zwar bei Mann und Weib Residuen, welche auf die ursprüngliche onto- und phylogenetische Bisexualität hinweisen. Es sind dies beim Manne, und zwar als Reste der Mti ller- schen Gänge, der Utriculus masculmus s. vesicula prostatica, beim Weibe das Paroophoron, als Ueberbleibsel des Urnierentheiles der Wolff’schen Körper, und das Epoophoron als Rest der Wölfi¬ schen Gänge und als Analogon der Epididymis des Mannes (Waldeyer, „Eierstock und Ei”, 1870). Bei Wiederkäuern finden sich überdies regelmässig Reste der Wolff’schen Gänge als sogenannte Gartner’sche Canäle in der Seitenwand des Uterus. Analoga solcher haben beim menschlichen Weibe Beige], Klebs, Fürst u. A. gefunden. Diese rudimentär hermaphroditischen Bildungen sind be¬ deutungsvoll für die Annahme einer bisexualen centralen Veran¬ lagung und erwecken sogar die Möglichkeit einer functioneilen Beziehung zwischen dem ihnen entsprechenden cerebralen Centruin. 5. Wenn auch nach dem erwähnten empirischen Gesetze der monosexualen Entwickelung unter normalen Bedingungen, die gleichbedeutend sein dürfte mit einer vollständigen Hemmung des anderen Centrums, die völlige Latenz dieses letzteren gegeben ist, so bestehen gleichwohl eine Fülle von Beobachtungen, aus denen sich mindestens die virtuelle Fortexistenz dieses zweiten Centrums ergibt. Nach Umständen sogar, offenbar aber unter pathologischen Bedingungen, kommt es zu so mangelhafter Hemmung des zweiten Centrums, dass dasselbe seinen Einfluss auf die Hervorbringung physischer und psychischer Geschlechtscharaktere geltend zu machen vermag, ja sogar, in seltenen Fällen, das erstere aus seiner domi-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b30475351_0108.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)
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