Entwicklung des Georgen - und des Johannishospitals zu Leipzig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts / [Alfred Odin].
- Odin, Alfred, 1900-
- Date:
- 1914
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Credit: Entwicklung des Georgen - und des Johannishospitals zu Leipzig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts / [Alfred Odin]. Source: Wellcome Collection.
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![a OS ee pflege, erſt die chriftliche Kirche nahm dieſe Aufgabe als die ihrige auf, und fo entſtanden Zufluchtsſtätten verſchiedener Art unter Mit- wirkung der kirchlichen Behörden. Weittragende Bedeutung er— langten dieſe Anſtalten nach Beginn der Pilgerfahrten; ſie dienten hier vor allem zur Beherbergung armer und kranker Pilger. Im ſpäteren Mittelalter trat aber teilweiſe an die Stelle der Kirche die Stadt, die an dem Erwerb dieſer Anſtalten ein beſonderes Inter⸗ eſſe gewann. Da kirchlicher Beſitz ſteuerfrei war, bedeutete die Ausbreitung des Grundbeſitzes der Kirchen eine Schädigung des Rates und zugleich deſſen Gerichtsbarkeit; ſo ließen es ſich die Städte angelegen ſein, die Erweiterung des kirchlichen Grundbeſitzes einzuſchränken, entweder durch Verordnungen, oder indem ſie die von der Kirche geleiſteten Aufgaben ſelbſt zu erfüllen trachteten. Für beides bieten ſich in der Geſchichte Leipzigs Beiſpiele. Im Jahre 1345 [L. U. B. II, 8, Nr. 36] wurde vom Rate verordnet, daß Vermächtniſſe an Kirchen und Klöſter, die in Grundſtücken des Stadtgebietes beſtänden, ungültig ſeien. Für den zweiten Fall iſt der Erwerb des Georgenhoſpitals und die Gründung des Johannis— hoſpitals durch den Rat ein Beiſpiel. Wir hatten ſchon oben be— merkt, daß der rein ſtädtiſchen Wohlfahrtspflege ſeit der Mitte des 19. Jahrhunderts eine Zeit folgt, in der neben der Stadt auch private Kreiſe und der Staat, freilich in geringerem Umfange, ſich der notleidenden Stadtbewohner annehmen. Wir können alſo in der Entwicklung der Wohlfahrtseinrichtungen der Stadt Leipzig drei Abſchnitte unterſcheiden: die Wohlfahrtspflege iſt in Händen 1) der Kirche, 2) der Stadt, 3) der Stadt, von privaten Kreiſen und des Staates. Einer näheren Betrachtung bedarf die Stellung der Hoſpi— täler zum Rate. Obwohl dieſe ihre Gründung verſchiedenartigen Urſachen verdanken, haben ſie in einer gewiſſen Abhängigkeit vom Rat eine einheitliche Verwaltung erhalten. Das Georgenhoſpital war eine Stiftung des Landesfürſten, die vom Thomaskloſter ver- waltet wurde. Fraglich iſt es, ob das Vermögen des Hofpitals von dem des Thomaskloſters getrennt geführt wurde, da bei der Abtretung 1439 an den Rat das Hoſpital keinerlei Vermögen an Geld beſaß, ſondern nur Beſitz an Grund und Boden. Der Ver— kaufspreis betrug 400 fl., was wohl der Wert der abgetretenen Grundſtücke ſein mochte, ſo daß wir anzunehmen berechtigt ſind, daß das Hoſpital unmittelbar vom Kloſter verwaltet wurde. — Das Johannishoſpital verdankt ſeine Entſtehung dem Zuſammenſchluß der Ausſätzigen; über die Anſtalt hatte der Rat die „Munt“, und bald nach der Gründung oblag ihm die Verwaltung dieſes Hoſpitals. Das Jakobhoſpital (früher Lazarett, Williges Almoſen) endlich iſt eine jüngere Gründung und unmittelbar vom Rate ins Leben gee rufen worden. Wir ſehen alſo, daß am Ende des Mittelalters die](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28978808_0103.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


