Entwicklung des Georgen - und des Johannishospitals zu Leipzig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts / [Alfred Odin].
- Odin, Alfred, 1900-
- Date:
- 1914
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Credit: Entwicklung des Georgen - und des Johannishospitals zu Leipzig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts / [Alfred Odin]. Source: Wellcome Collection.
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![gaben trat zwiſchen die beiden Hoſpitäler auch eine verſchiedene wirtſchaftliche Grundlage. Das Johannishoſpital ſtützte ſich mehr und mehr auf ſeinen landwirtſchaftlichen Betrieb, der vor allem in den ſechziger Jahren des 17. Jahrhunderts bedeutend er— weitert worden war durch Ankauf von Feldern in unmittelbarer Nähe der Stadt. Um die Einkünfte möglichſt zu erhöhen, wurde der landwirtſchaftliche Betrieb 1719 verpachtet und zugleich auch die Verpflegung der Inſaſſen, da man ſich daraus eine weitere Er— ſparnis verſprach. Das Johannishoſpital führte alſo die bisherige Entwicklung weiter, den Einnahmen die Zinſen des Vermögens und die Erträgniſſe des landwirtſchaftlichen Betriebes zugrunde zu legen. Im Georgenhaus dagegen trat an die Stelle des landwirtſchaftlichen ein gewerblicher Betrieb. Dies war vor allem veranlaßt worden durch die teilweiſe guten Arbeitskräfte, die der Anſtalt in ihren Inſaſſen zur Verfügung ſtanden. Befördert wurde dieſe Entwicklung durch den Verkauf der Hoſpitalfelder im Jahre 1666. Später machte das Georgenhaus nochmals den Verſuch, den landwirtſchaftlichen Betrieb wieder aufzugreifen durch Ankauf des Georgenvorwerkes; von weittragender Bedeutung iſt dieſer Verſuch nicht geweſen. Um die Anſtalten ſich aus ihren eigenen Mitteln, d. h. ohne Ratszuſchuß, erhalten zu laſſen, mußte jeder Inſaſſe eine beſtimmte Summe bezahlen. Hier ſehen wir deutlich in den einzelnen Be— ſtimmungen, daß die vom Johannishoſpital gemachten Erfahrungen bei der Wiedererrichtung des Georgenhauſes von dieſem unmittelbar übernommen wurden. Die Zahlung von Verpflegungsbeiträgen ließ ſich aber im Georgenhaus nicht durchführen; es wurde demzufolge an— geordnet, daß diejenigen, die dieſe Einkaufſumme oder den Verpflegungs— beitrag nicht erlegen könnten, durch ihre Arbeit die Unkoſten erſetzen ſollten. Es ſollten alfo die Zinſen des Vermögens + Reinertrag aus dem landwirtſchaftlichen (bezw. gewerblichen) Betrieb + Verpflegungs⸗ beitrag gleich ſein den Ausgaben für Verpflegung und Beköſtigung der Inſaſſen. Sollten die jährlichen Ausgaben keine Fehlbeträge ergeben, ſo mußte die Zahl der Inſaſſen ſich nach der Höhe der Einnahmen richten. Der Unterſchied zwiſchen den beiden Hoſpitälern beſteht nun darin, daß das Johannishoſpital dieſer Forderung folgte, das Georgenhaus ihr nicht entſprechen konnte und daher in ſteigendem Grade die Hilfe des Rates in Anſpruch nehmen mußte. Schließlich wollen wir noch einen Blick werfen auf die Stellung der Beamten der beiden Hoſpitäler. Als erſtes Merkmal iſt zu beobachten, daß ſie nicht Beamte des Rates (nicht einmal der Vorſteher), ſondern Beamte des Hoſpitals ſind, denn ſie erhalten vom Hoſpital ihre Beſoldung, mit Ausnahme des Pfarrers der Johanniskirche, deſſen Beſoldung zu einem kleinen Teil vom Rate beſtritten wird [II. 10. 1717]. Weiterhin iſt für die Zeit, über die ſich unſere Betrachtung erſtreckt, zu bemerken, daß](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28978808_0107.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


