Entwicklung des Georgen - und des Johannishospitals zu Leipzig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts / [Alfred Odin].
- Odin, Alfred, 1900-
- Date:
- 1914
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Credit: Entwicklung des Georgen - und des Johannishospitals zu Leipzig bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts / [Alfred Odin]. Source: Wellcome Collection.
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![und Verpflegung und jährlich 60 fl. aus Hoſpitalmitteln, außerdem von jeder Perſon, die ſich einkaufte 2 fl. und für jeden Inſaſſen, der verſtarb 1,5 fl. Zu Weihnachten oder zum Neuen Jahre durfte er von den Inſaſſen „kleine Verehrungen“ empfangen, doch durfte er dieſe nicht verlangen. Man wählte zu dem Poſten des Ver⸗ walters, der beim Amtsantritt einen Amtseid ablegen mußte, nur Leute, die mit der Feldwirtſchaft wohl vertraut waren. Als dieſe ſich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts beträchtlich ver— größert hatte, beſchloß der Rat 1719, um größere Einnahmen zu erzielen, den landwirtſchaftlichen Betrieb zu verpachten. Das ſollte anfangs nur ein Verſuch auf 6 Jahre ſein. Der Pachtbetrag wurde auf 1500 Taler feſtgeſetzt, wobei das Hoſpital ſich verpflichtete die Steuern, die auf dem Beſitz lagen und damals eine Höhe von 350 Talern erreicht hatten, ſelbſt zu bezahlen. Bei Mißwachs und Wetterſchäden ſollte das Hoſpital ¾, der Pächter / des Verluſtes tragen. Für die Einhaltung dieſer Bedingungen mußte der Pächter ſein Vermögen zum Pfand geben. Ganz voll befriedigend war der erſte Verſuch nicht, denn der Pächter konnte nicht immer die Pacht⸗ ſumme pünktlich bezahlen und ſah ſich genötigt, Schulden zu machen. Bei Ablauf ſeiner Pachtzeit beſchloß man aber trotzdem einen neuen Pächter einzuſetzen, und da diesmal mehrere Bewerbungen vorlagen, konnte man einen Mann auswählen, auf deſſen Tüchtigkeit man bauen durfte und ſchloß mit ihm unter denſelben Bedingungen einen Vertrag ab. Als der Wert der Felder ſich ſteigerte, erhöhte ſich auch der Pachtpreis, 1800 betrug er 2400 Taler. Gewagter war ein zweiter Verſuch, der zu gleicher Zeit vom Vorſteher Georg Sieber ausgeführt wurde, nämlich auch die Ver— pflegung der Inſaſſen zu verpachten [Pachtvertrag II. 2. Lit. B.]. Dieſe war vorher von der Frau des Verwalters beſorgt worden, die dafür jährlich 30 fl. erhalten hatte. Um vor Uebervorteilung geſichert zu ſein, wurde ein genauer Speiſezettel entworfen. Die Beköſtigung war immer für das Hoſpital eine ſchwierige Frage geweſen, zumal in dieſer Zeit auch am Eſſen geſpart werden ſollte. Es wurde deshalb vorläufig nur auf ein Jahr mit dem Pächter ein Vertrag abgeſchloſſen, wonach er gegen eine Entſchädigung von 20 gr. wöchentlich pro Perſon nach einem feſtgeſetzten Speiſe— zettel die Verpflegung der Inſaſſen übernehmen ſollte. Die Inſaſſen ſcheinen mit dieſer Neuregelung der Beköſtigung zufrieden geweſen zu ſein, denn um dieſe Zeit verſtummen allmählich die Klagen über das knappe und ſchlechte Eſſen. Der Verſuch konnte als geglückt angeſehen werden, und ſeit dieſer Zeit beſorgte der Pächter die Beköſtigung der Inſaſſen. 1820 wurde das Koſtgeld auf 1 Taler erhöht [R.], doch erhielt in beſonderen Teuerungszeiten der Pächter einen Zuſchuß. Sollten ſich Uebelſtände einfinden, dann war es ja noch immer möglich, ſich beim Vorſteher zu beſchweren. Es](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28978808_0092.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


