Nachträge und Ergänzungen zur "Geschichte des Zuckers" / von Edmund O. von Lippmann.
- Edmund Oscar von Lippmann
- Date:
- 1934
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Credit: Nachträge und Ergänzungen zur "Geschichte des Zuckers" / von Edmund O. von Lippmann. Source: Wellcome Collection.
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![Techn. T. 6. In den A p o t h e k e n pflegte man im 14. Jahrhundert, wie einige noch vorhandene Abbildungen zeigen, auch kleine Zuckerhüte zur Schau zu stellen 383). Zu Nürnberg ist die älteste Pergament-Urkunde mit dem seitens der Apotheker zu schwörenden Eide aus dem Jahre 1350 erhalten, und 1377 wurde der ,,Magister“ Henri cus als „Apothecarius“ von Stadt wegen angestellt, mit 8 Pfund Hellern Jahresgehalt 384); daß es aber damals schon eine amtliche Apotheken-Beschauung gab, trifft nicht zu, vielmehr wurde diese erst 1142 eingeführt 385). — Im Fürstentum Breslau besaßen um 1350 schon mindestens vier Städte Apotheken, und in den Jahren 1350—1355 erließ Kaiser Karl IV. eine auch für sie gültige „Medicinal-Ordnung“, die u. a. Zucarum, Z. rosaci (Rosenzucker) und Dyapenideon anführt, ferner gestattet, daß man für Sirupe, in denen statt Honigs „der neu aufgekommene Zucker“ verwendet wird, höhere Preise berechnet 386). — Auch in Ulm scheint es 1364 bereits eine Apotheke ge¬ geben zu haben, und zu Frankfurt wird 1381 der erste „Magister Apothe¬ carius“ ernannt und 1461 eine „Apotheker-Ordnung und -Taxe“ einge¬ führt; sie erwähnt „guden hardten, weissen czugker“, Candit, Rosat, Penid, Dyapendion, Confectionen und Tresenien (— Dragees), sowie „manus Christi perlatum“ (Perlenhand Christi), d. i. „gebacken fin czugker mit Rosenwasser“, zu dem, wie noch eine spätere Vorschrift bestätigt, „nur bester Zugker zu nehmen ist, genannt zucarum [trium] coctarum“, d. i. dreimal umgekochter 387). — In.der Stadt Basel, die als Stapelplatz italienischer Waren zu großem Reichtum© gelangt war, verwarnt um 1150 der Rat die Apotheken, keinen Honig zu gebrauchen, wenn der Arzt Zucker verschrieben hat 388); in Heidelberg hingegen haben 1471 die Sirupe „de melle“ und „de zucaro“ (aus Honig und aus Zucker) bereits den nämlichen Preis 38°), während wiederum in Stuttgart, 1482, Zucker „zu den Species“ entsprechend berechnet werden darf, und im übrigen ein Vorrecht auf den Verkauf von zucarum, penit und „zuckar lattwerg“ (= Latwerge) besteht 39°). In Halle, wo 1493 die Ratsapotheke „Zum blauen Hirsch“ konzessioniert wurde391), hatte sie jährlich 8 Pfunde 383) Sch m i d t 32; s. die Tafel V. 384) „Festschrift des Apothekervereins Nürnberg“ (Stuttgart 1933), 39, 9. 385) ebd. 39. 386) Adlung „Die ältesten deutschen Apothekenordnungen“ (München 1930) 19; 15, 16. 387) ebd. 36, 10 ff.; 76, 81. 388) ebd. 33; 30. 389) ebd. 50. 39°) ebd. 59, 61, 62. 391) Gieraths „M. G. M.“ XXVIII, 229 (1929).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2982641x_0065.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)