Joseph-Ignace Guillotin (1738-1814) : ein Beitrag zur Geschichte der Medicin und des ärztlichen Standes / Georg Korn.
- Korn, Georg, 1864-
- Date:
- [1891?]
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Credit: Joseph-Ignace Guillotin (1738-1814) : ein Beitrag zur Geschichte der Medicin und des ärztlichen Standes / Georg Korn. Source: Wellcome Collection.
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No text description is available for this image![:uif diesem Gebiete gefordert. Alan verlano;te nament- lich Beseitii,'ung der Käuflichkeit der C-rrade, die bei einigen Fakultäten eingeris^sen war, Kurse für praktische Geburtshülfe, ein regelmässiges Studium von 6 Jahren in Schulen und Hospitälern. Bezeichnend ist eine Bemer- kung des Adels von Montreuil sur Mer: „Die Unwissen- heit der Landchirurgen kostet dem Staat jährlich melir Bürger, als er in zehn Schlachten verlieren könnte. Die Nationalversammlung hatte am 12. September 1790 auf Guillotins Vorschlag einen Ausschuss für öfi'entliches Gesundheitsvsresen eingesetzt. Nach eingehen- den Untersuchungen legte Guillötin im Namen dieses Ausschusses 1791 — als gerade vor 100 Jahren — der Versammlung einen Reformplan für den medizinischen Unterricht vor, der die vorhandenen Missstände beseiti- gen sollte und zugleich leicht durchzuführen war. Nach diesem Entwurf sollten grosse Schulen für Medizin in Paris, ]\Iontpellier, Bordeaux, Strassburg eingerichtet werden, jede in Verbindung mit einem Krankenhaus, damit innere Medizin, Chirurgie und Geburtshülfe am Krankenbett erlernt werden könnte. Zwölf Professuren sollten eingerichtet werden für medizinische Physik und Hygiene, Anatomie und Physiologie, theoretische und praktische Pharmazie, Botanik und Materia medica, theo- retische Medizin, Geschichte der Medizin und gericht- liche Medizin, sowie für die ])raktische Ausbildung in der inneren Medizin, die theils am Krankenbett, theils in einem benachbarten Saal vor und nach den Visiten geschehen sollte. In gleicher W'^eise sollte sich die Aus- bildung in der Behandlung der äusseren Krankheiten und in der Geburtshülfe vor sich gehen. Ferner wurde der ausschliessliche Gebrauch der französischen Sprache beim Unterricht und bei den Prüfungen, die Freiheit der Lehre, die Unentgeltlichkeit der Vorlesungen, die Be- seitigung der Festsetzung einer bestimmten Studienzeit,](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21215935_0029.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)