Enneadische Studien, Versuch einer Geschichte der Neunzahl bei den Griechen : mit besonderer Berücksichtigungen des ält. Epos, der Philosophen und Ärzte / von W.H. Roscher.
- Wilhelm Heinrich Roscher
- Date:
- 1907
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Credit: Enneadische Studien, Versuch einer Geschichte der Neunzahl bei den Griechen : mit besonderer Berücksichtigungen des ält. Epos, der Philosophen und Ärzte / von W.H. Roscher. Source: Wellcome Collection.
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No text description is available for this image![An zwei weiteren Stellen handelt es sich, wie es scheint, um eine Fahrt von 2x9 Tagen, die am achtzehnten Tage ihr Ende findet13): 6) e 278: ejtxit öh y.a'i öena uhv JtXeev r^naa xovxoxooevcov, öxToiucudey.ccryu) ö’ icp&vr] ooea (jy.ioevxa yccirjg (tfcarjycov . . . 7) rj 267: ijtxa de xat dezec iiev JtXeov rjiiaxa rtovxoxooevov, oxTGJxccid exccxy d’ icpccvrj ogea Gy.iöevxcc ycdrjg vuexeorjg . . . Auch festliche Schmausereien und Bewirtungen lieber und verehrter Gäste pflegten in homerischer Zeit 9 Tage zu dauern, d. h. ebenso lange wie der Festschmaus der je 9 Männer in den 9 öxiadeg bei der Feier der spartanischen Karneien (s. ob.): obwohl sie doch in der alten Religion und ebenso auch in der ältesten Medizin (Volksmedizin, s. Abli. 111 S. 60 u. 219) eine so gewaltige Rolle spielen. Eine solche Lücke in unserer sonst doch so lückenlose Reihen bietenden Überlieferung erscheint aber schon an sich wenig glaublich, zumal da hebdo- madische Jahrfristen, die notwendig ebensolche Tagfristen voraus- setzen, bei Homer Vorkommen. b) Eine treffende Analogie bilden die 18 tägigen Fristen bei Homer, bei denen die jxeraßoXij ebenfalls am letzten (18.) Tage, nicht erst am 19. ein- tritt (s. unt. Anm. 13). c) Den hexadischen Tagfristen müßten hexadische Monat- und Jahr- fristen entsprechen, die aber bei Homer mit einziger Ausnahme der öjähr. Stute (II. 265) und des öjähr. Maultiers (ib. 655) nicht nachweisbar sind (vgl. Abh. I S. 47 Anm. 152). 13) Es erscheint beachtenswert, daß hier die [leraßofo] oder KQiöig (s. Abh. KI S. 16 A. 13) nicht, wie man nach Analogie der 9tägigen Seefahrten annehmen sollte, erst am 19. Tage, also nach Vollendung von zwei 9tägigen Wochen, sondern schon am 18. Tage, d. h. am letzten Tage der (i8tägigen) Doppelwoche, eintritt, obwohl es sich doch höchstwahrscheinlich auch hier um eine enneadische Be- stimmung handelt (vgl. z. B. Fäsi zu w 63). Eine deutliche Parallele zu dieser Er- scheinung bilden wohl die vier in Abh. I S. 46f. aufgezählten hebdomadischen (nicht hexadischen!) und nach dem Schema von filv . . eßöofiavy öl ge- bildeten Fristen, bei denen die (AeutßoXtf ebenfalls schon am letzten (siebenten) und nicht erst am 8. Tage erfolgt. Vgl. oben Anm. 12. 14) Solche Fristverdoppelungen sind auch im Götterkult üblich; vgl. z. B. das aiginetische Poseidonfest von 16 Tagen. Das ist die Doppelung von 8, der heiligen Zahl Poseidons; s. Abh. H A. 146. Plut. Q. Gr. S. 301- Nilsson, Gr. Feste S. 74-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b24880875_0018.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)