Ueber Extrauterinschwangerschaft mit besonderer Berücksichtigung der Therapie in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft / von R. Olshausen.
- Olshausen, Robert Michael, 1835-1915.
- Date:
- 1890
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Credit: Ueber Extrauterinschwangerschaft mit besonderer Berücksichtigung der Therapie in der zweiten Hälfte der Schwangerschaft / von R. Olshausen. Source: Wellcome Collection.
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![gegen Ende der Schwangerschaft bei lebendem Kinde operirt and die Mutter gerettet wurde, schon mindestens acht beträgt, und mit Hinzurechnung meiner Fälle zehn. Die Fälle von Leopold Meyer (Zeitschr. f. Gyn. u. Gebh. 15, p. 147) und vod Brühl (Arch. f. Gyn. 31, p. 404) betrafen Föten von circa 19 Wochen in dem einen Falle, uud 24 cm Länge in dem anderen, sind also nicht mitzuzählen. Auch eine Zusammenstellung von Harris (Amer. J. of med. Sc. Aug.-Sept. 1888) spricht dafür, dass die Therapie anfängt, ;] bessere Erfolge zu erzielen. Harris zählt 30 Fälle primärer Ope- j ration auf mit 5 Genesungen. Von diesen letzteren kommen vier j Fälle auf die letzten 10 Operationen. Zwei Punkte noch sind zu erörtern: Wie weit soll das Leben der Frucht Berücksichtigung verdienen: Wir sind hier mit Werth der Ansicht, dass man auf dasselbe keine Rücksicht nehmen soll; denn es ist nicht zu bestreiten, dass die Kinder nur sehr selten .] am Leben erhalten werden; Harris (Amer. J. of obst. Nov. 1887, j p. 1154) stellt 27 Laparotomieen bei lebender Frucht zusammen. ' 2 Früchte waren wegen Missbildung nicht lebensfähig; von den . 25 übrigen starben 13 schon innerhalb der ersten 50 Stunden, ’ Der Mutter wegen thut man gut, sobald als möglich zu operiren, weil jedes Zögern Gefahr bringen kann, und , bei intraligamentärer Schwangerschaft auch die tech- . nischen Schwierigkeiten nur wachsen können. Kommt der Fall aber erst bei eingetretener Fruchtreife uud lebender Frucht zur Beobachtung, so warte mau auch nicht den Tod derselben ab, sondern operire baldmög- lichst, zumal gerade am Ende der Schwangerschaft durch die eintretenden Wehen die Gefahr der Ruptur gesteigert wird. Was soll ferner mit der Placenta geschehen, falls der Frucht- sack Zurückbleiben muss, uud bei lebendem Kinde oder in den ersten Wochen nach dem Absterben desselben zur Operation ge- schritten wird? Die bis jetzt gültige Maxime ist, die Placenta un- angetastet zu lassen und den Sack zu draiuiren. Auch ich bin in Fall III und V so verfahren. Es ist mir aber fraglich, ob man nicht in solchen Fällen besser thut, den Fruchtsack und die Bauch- wunde unter Zurücklassung der Placenta sofort zu schliessen. Negri (C. f. Gyn. 1885, p. 492) operirte 8 Monate nach dem Tode der Flucht und liess die Placenta zurück. Die Kranke genas. ; Braithwaite (Tr. Lond. obst. Soc. Vol. 28. p. 33) liess die Pla- centa, welche dem Uterus wie eine Kappe aufsass, zurück uud sah dieselbe, ausgenommen ein minimales Stück, nicht aus dem Ab- domen herauskommen. Die Kranke genas. So irrationell es zunächst scheinen mag, die Placenta zurück- zulassen, da sie als todtes Gebilde der Fäuluiss anheimfallen zu müssen scheint, so lässt die erfahrungsgemäss noch viele Wochen nach dem Absterbeu der Frucht fortbestehende Blutcirculation der Placentarstelle es möglich erscheinen, dass die Placenta sich der](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b22462259_0046.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)