Das Reichs-Impf-Gesetz vom 8. April 1874 : nebst Ausführungs-Bestimmungen des Bundesraths und der Einzelstaaten nach den Materialiel dargestellt von C. Jacobi und Alb. Guttstadt.
- Jacobi, C. (Carl Rudolph Emil), 1833-
- Date:
- 1876
Licence: Public Domain Mark
Credit: Das Reichs-Impf-Gesetz vom 8. April 1874 : nebst Ausführungs-Bestimmungen des Bundesraths und der Einzelstaaten nach den Materialiel dargestellt von C. Jacobi und Alb. Guttstadt. Source: Wellcome Collection.
14/148 page 12
No text description is available for this image
No text description is available for this image
No text description is available for this image![Seite Regierungs-Vorlage und Motive 91 Aus den Verhandlungen ; 91 §. 3. Anwendung der Bestimmungen des §. 2 auf Zwangs-Impfungen bei Pocken-Epideraieu 92 Motive 92 Aus den Verhandlungen 92 §. 4. Vollzug des Gesetzes 93 Regierungs-Vorlage. Motive 93 4. Einige Bemerkungen zur Kritik des Gesetzes ... 94 5. Vollzugs-Verordnung zum Pr e u s s i s ch e n Ge s e tz vom 12. April 1875. Einleitung 95 1. Aufbringung der Kosten ; Bildung der Impf-Bezirke ... 95 2. Bestellung der Impf-Aerzte 95 3. Lieferung der Listen der impfpflichtigen Kinder 95 4. Erlass gesonderter Instruktionen für Schul-Anstalten ... 95 5. Kontrolirung der stattgehabten Impfungen 95 6. Weitere Verfügung der Minister des Innern und für geistliche Angelegenheiten. a. Abänderungen der von den Königl. Regierungen erlassenen Impf-Regulative betr. ; vom 19. April 1875 97 b. NichtVerpflichtung der Kreise, sich des Beiraths der Kreis- Physiker zu bedienen betr. ; vom 8. Juni 1875 98 c. Unzulässigkeit der Uebertragung des Impf-Geschäfts auf Wundärzte zweiter Klasse betr., vom 24. April 1875*) . . 98 7. Die Provinz ial-Verordnungen. Vorbemerkung 99 a. Impf-Regulativ für den Regierungs-Bezirk Münster vom 23. April 1875. Abschnitt I. Von der A n f ertigung der Impf-Verzeichnisse. §. 1. Aufstellung und Einreichung des Verzeichnisses durch die Stan- des-Beamten ; Inhalt desselben 99 §. 2. Uebertragung der impfpflichtigen Kinder in die Impf-Liste . . 99 §. 3. Zeitpunkt für Fertigstellung und Einreichung der Impf-Listen Seitens der Bürgermeister 100 §. 4. Aufstellung der Verzeichnisse impfpflichtiger Zöglinge höherer Lehr-Anstalten 100 §. 5. Aufstellung gleichartiger Verzeichnisse von Zöglingen anderer Lehr-Anstalten und von Privatschulen 100 §, 6. Zusammenstellung der Listen nach Gemeinden 100 7. Prüfung der Listen durch die Landräthe 100 Abschnitt II. Von den Impf-Bezirken und den Impf-Stationen und von der Annahme der Impf-Aerzte. §. 8. Bildung der Impf-Bezirke; Aufbringung der Kosten 100 §. 9. Von den Kreisen etc. zu tragende Kosten. Impf-Lokal ... 100 §*. 10. Geltung des §. 9 für Zwangs-Impfungen bei Pocken-Epidemien 101 §. 11. Bestellung der Impf-Aerzte 1^1 §. 12. Entschädigung der Impf-Aerzte 101 §. 13. Wahl und Bekanntmachung der Impf-Stationen 101 *] Siehe Vorwort des Verlegers.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b20391456_0014.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)