Das Reichs-Impf-Gesetz vom 8. April 1874 : nebst Ausführungs-Bestimmungen des Bundesraths und der Einzelstaaten nach den Materialiel dargestellt von C. Jacobi und Alb. Guttstadt.
- Jacobi, C. (Carl Rudolph Emil), 1833-
- Date:
- 1876
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Credit: Das Reichs-Impf-Gesetz vom 8. April 1874 : nebst Ausführungs-Bestimmungen des Bundesraths und der Einzelstaaten nach den Materialiel dargestellt von C. Jacobi und Alb. Guttstadt. Source: Wellcome Collection.
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No text description is available for this image![Quelle versichert worden — zwischen 25 und 30 Kinder in Folge einer amtlich vor- genommenen Impfung gestorben sein sollen. (Abg. Dr. Lüwe: sollen!) Wie gesagt, m. H., ich führe diese Thatsachen nur an, um Ihnen zu zeigen wie wenig dasjenige, was der geehrte H. Vorredner uns über Württemberg vorgeführt hat, für das Allgemeine und für die Sache selbst beweisfähig ist. Es kommt aber, was die Statistik betrifft, noch ein anderes Moment in Betracht. Soviel ich weiss , ist es bis jetzt noch nicht angeführt worden , obgleich es in den ver- schiedenen Broschüren und Denkschriften eine ziemlich bedeutende Rolle spielt. Wie jetzt ein grosser Theil der Aerzte für den Impfzwang bei Menschen eingenommen ist, so war mau auch lange Zeit hindurch für das Impfen der Thiere, namentlich der Schafe] eingenommen. Nach den Mittheilungen, die mir geworden sind, scheint es, dass die Thierärzte, und es werden namhafte amtlich angestellte Thierärzte bezeichnet, jetzt so entschieden gegen das Impfen der Thiere sind, dass man sogar mit dem Gedanken um- geht, ein Verbot solchen Impfens bei den Regierungen zu erwirken; also auch wieder ein Beweis, wie mir scheint, dass die Schlüsse, die man für die zwangsweise Menschen- Impfung uns vorgetragen hat, nicht auf einer soliden Basis beruhen. Aber wenn man auch annehmen könnte, dass im Grossen und Ganzen das Impfen weit mehr Vortheil als Nachtheil bringt, dann ist doch dadurch nicht im Entferntesten ein Zwang ge- rechtfertigt. Wohin würde es führen, wenn man von dem Satze ausginge, dass, so- bald das, was man Wissenschaft nennt, sich überzeugt hat, es sei Etwas wohlthätig für die Menschheit oder es halte Nachtheil von ihr ab, der Menschheit oder den Einwohnern eines bestimmten Staates dasselbe aufgezwungen werden müsse. Wohin würde das führen. . . . »Aus der Literatur, wie ich schon mehrfach erwähnt habe, will ich nur ein- zelne Namen zitiren, die gewiss einen guten Klang in der ärztlichen Welt haben, deren ' Träger sogar amtlich autorisirt sind, über das leiblich^ Wohl und Wehe ihrer Mit- ; menschen die Hand zu halten, wie z. B. die H. Loren^er aus Wien, Reiz aus i Petersburg, Dr. Keller in Wien, Eulenburg in Berlin. Es sind dies Männer \ in amtlichen Stellungen: die und Andere aber haben es öffentlich ausgesprochen, dass i sie den Impfzwang perhorresziren. M. H., man kann nicht vorsichtig genug sein in \ Bezug auf die Würdigung der Thatsachen, welche hier in Betracht zu kommen haben. Man führt z. B. an, dass im Jahre 1871 in Frankreich eine grosse Blattern-Epidemie geherrscht hat; man vergisst aber beizufügen, dass gerade vor dem Ausbruche dieser Blattern-Epidemie eine massenweise Impfung in Frankreich stattgefunden hatte, so dass nicht Wenige demzufolge auf die Ansicht gekommen sind, dass der Ausbruch dieser Epidemie durch die Impfung veranlasst worden sein könne; man hat aus dieser Erscheinung ebensowohl Schlüsse gegen die Impfung, wie andererseits Schlüsse für die Nothwendigkeit derselben gezogen. Wenn aber etwas auf mich einen besonderen Eindruck noch zu machen geeignet war, so waren es fast weniger die Schriften gegen den Impfzwang als solche, welche für den Impfzwang sich ausgesprochen haben. Es liegt hiereine kleine Broschüre vor mir, überschrieben »Impf-Methodec, welche mir auch zugeschickt worden ist; dieses Broschürchen rührt von einem entschiedenen Freunde der Zwangs-Impfung her, und er hat es auch im Interesse dieses Institutes publizirt. Mir scheint nun kaum etwas anderes mehr gegen die Zwangs-Impfung zii sprechen als das, was dieses Schriftchen enthält. Der Verfasser hat unter vier Paragi-. diejeni- gen Kautelen aufgeführt, welche nach seiner Ansicht für nothwendig erachtet werden müssen, wenn man gefahrlos impfen will. Wenn Sie diese verschiedenen Vorsichts- massregeln ins Auge fassen, so werden Sie sehen, dass es bei den Massen-Impfungen, die unser Gesetz-Entwurf vorschreibt, kaum möglich ist, alle diese Kautelen zu be- folgen. Aber noch weniger ist es möglich, die Impfung zu überwachen, d. h. wieder dafür zu sorgen, dass der mit der Impfung Betraute auch wirklich alle nöthigen Vor- sichtsmassregeln ergreift. Ich will Ihnen aus der bezeichneten kleinen Schrift nur Einiges mittheilen; dann, glaube ich, werden Sie meine Ansicht theilen müssen. Es heisst da unter Anderem : »»Mittelst eines nicht zu spitzen, nadeiförmigen Instrumentes werden die dazu be- stimmten schönsten Pusteln durch häufige horizontale Einstiche vorsichtig eröffnet, die hervordringende klare Lymphe, ohne Druck auf die Pusteln auszuüben, an Haarröhrchen aufgefangen, und nachdem dieselbe unter dem Mikroskop genau un- tersucht und gefunden worden ist, dass sich keine Bluttheilchen darin finden, so —'«' werden sie so und so behandelt u. s. w. Nun aber habe ich wieder in einer anderen ärztlichen Broschüre gelesen, dass es auch ungefärbte Bluttheilchen geben kann, welche gefährliche Krankheiten übertragen können. Nun muthet man zunächst den- jenigen, die die Lymphe bereiten, zu, sie sollen die gedachten Vorsichtsuiassregeln er- greifen.' Wer aber überwacht, wer kontrolirt das? Im letzten Paragr. — ich darf nicht](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b20391456_0032.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)