Beiträge zur Kenntnis der Assyrisch-Babylonischen Medizin : Texte mit Umschrift, Übersetzung und Kommentar / von Friedrich Küchler.
- Date:
- 1904
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Credit: Beiträge zur Kenntnis der Assyrisch-Babylonischen Medizin : Texte mit Umschrift, Übersetzung und Kommentar / von Friedrich Küchler. Source: Wellcome Collection.
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![Statt {saniiun) RID.MAL, wie ich kopiert habe, wird überall (saniw//) KID. KAR — kurba)uiii ikli (VR 31, 6a. b) zu le.sen sein; dafür spricht besonders das Vorkommen \-on [saimnu] RID-A.SA (= kurbaiinii ikli\] in K 61 etc., I, 11 und II, 17. Der Name klingt an aram. (LÖW S. 214) an, das, wenn mit kiirbawnt //f//zusammenhängend, freilich nicht von latein. crambe herstammen könnte; letzteres könnte dann eher umgekehrt ein durch das Griechische vermitteltes Lehnwort aus dem Aramäischen sein. Z. 15. Ein Wort santrit findet sich II R 41, Nr. i in einem Texte, der in der zweiten Abteilung der ersten Spalte von Gurken handelt und wird nach unserer Stelle jedenfalls ein Teil einer Gurkenpflanze sein; die sogleich folgende Bestimmung „welchen eine Stinkgurke hervorgebracht hat“ und aramäisches ■= germen recens ac teneriim, fuhren auf die Bedeutung „junger Trieb“. (J.) Mit einem andern schon bekannten assyr. Wort sar/ini (Delitzsch, HWB 693a) hat unser larunt jedenfalls nichts zu thun. /A 7'am Ende der Zeile ist wahrscheinlich kunimwatu zu lesen; doch könnte das Zeichen allenfalls auch A7k'oder u /['bedeuten. Z. 16. Das GA nach BAR ist entweder selbständig und vertritt dann das Wort sizbu = „Milch“ oder es bildet, wie rvohl bei ZIMMERN, Beiträge Taf XXIII und Duplikate, Z. 46, mit BAR zusammen das Ideogramm für basämii. Z. 17. ittanibitu ist jedenfalls mit ittinibifu (ZZ. 20. 22. 26) und itthuiibidn GL. 24) eins und zwar wohl Präs. IV 3 eines Stammes (oder ■l:2D- Von einem solchen Stamm sind bisher folgende Ableitungen bekannt: i) Permansiv II i, von Schafen gebraucht, die bis zu einem gewissen Tage iibbutu (Strassmaier, Inschriften von Nabuchodoiiosor 333, 9; die Ver- gleichung mit hebr. = „pfänden“, Dt. 24, 10 etc. und talmud. = „gepfändet Werden“ lässt mit Delitzsch HWB 6a auch fürs Assyrische eine derartige Bedeutung vermuten. 2) Prät. II I in SiirRn VII, 24, von den Füssen ausgesagt; im Parallelgliede steht kätisn uss/V// = „seine Hände banden sie“; es wird daher für tibbitu (a. a. O.) eine Bedeutung „sie fesselten“ anzunehmen sein. 3) ein Substantiv iibbutii, das“ aber ursprünglich wohl Infinitiv II i ist (II R 29, 37d. IHR 61, 12b. 62, 9b). Aus den beiden zuletzt genannten Stellen ergiebt sich für ubbutu mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Bedeutung „Hungersnot“ (so mit DELITZSCH). Diese Bedeutung wird sich mit den beiden erstgenannten kaum vereinen lassen, während diese ersten beiden sich leicht aneinander anschliessen. Denn was gepfändet ist, ist da- mit gebunden, d. h. dem freien Verkehr entzogen. Die Bedeutung „binden“, bezw. „ge- bunden werden“ werden wir auch für unsere Stelle anzunehmen haben, abätii mit i: ist übrigens mit einem abätu mit n identisch, das sich z. B. Maqln III, iio, aber vielleicht — gegen KB VI, i, S. 373 — nicht in dem Nomen abuttu, der Bezeichnung für eine wahr- scheinlich einzuritzende Sklavenmarke(l), findet. Die Form mit r ist die ursprüngliche und das ü, bezw. “, das immer nur in Formen mit einem ihm folgenden n vorkommt, auf das folgende ii zurückzuführen, unter dessen Einfluss D eben in einer an j oder anklin- genden Weise gesprochen wurde. (J.) pa-ri-i (in ähnlichem Zusammenhang wie an der vorliegenden Stelle auch K 61 etc., I, 27) ist jedenfalls eines Stammes mit i-pir-ru in Z. 40 und Sp. III, 66, sowie mit ip-ni in Sp. III, 44 und tu-sap-ra-hi in Z. 35 und Sp. III, 36. Zum gleichen Stamme gehören vielleicht auch pani und parü M pi (II R 27, 5. 6e. f), aber gewiss nicht das in IV R 55, Nr. i passim vorkommende pa-ri-L Aus Sp. III, 44 ergiebt sich nun, dass parfi eine beabsichtigte Folge des Einnehmens von Arzeneien in gewissen Krankheitsfällen ist, die gerade wie das ibid. Z. 42 erwähnte anl (wovon i-ar-rii), bei etwaigem Ausbleiben durch weiteres Eingeben von Arzeneien herbeigeführt wurde, pant von Galle ist aber nach Sp. III, 65. 66, wo es](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28038472_0127.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)