Die griechische Uebersetzung des Apologeticus Tertullian's. Medicinisches aus der ältesten Kirchengeschichte / Von Adolf Harnack.
- Adolf von Harnack
- Date:
- 1892
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Credit: Die griechische Uebersetzung des Apologeticus Tertullian's. Medicinisches aus der ältesten Kirchengeschichte / Von Adolf Harnack. Source: Wellcome Collection.
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No text description is available for this image![Die erste Mittheilung des Rufin ist mit dem Originaltext identisch, die zweite ist offenbar Übersetzung des griechischen Textes, so jedoch, dass Rufin die prägnanten Worte: „portio Neronis de crudelitate, sed quasi homo im Gedächtniss behalten und in seine Übersetzung aufgenommen hat. Der Text von Rufin III, 20 ist also — abgesehen von dieser Eintragung — als Zeuge für den griechischen Text zu verwerthen. Die Einführung der tertullianischen Worte bei Rufin III, 20 („Sed et Tertullianus de Domitiano similia refert dicens) giebt zu Bemerkungen keinen Anlass. Die vierte Stelle (V, 5) hat Rufin nicht übersetzt, sondern in einer ganz kurzen Regeste mitgetheilt. Er schreibt: „Nostrorum vero et Tertullianus haec memorat et apud Graecos Apollinaris . . . Tertullianus vero Marci Imperatoris epistolas etiam nunc haberi dicit, quibus de his apertius indicatur. sed nos iam ex hoc ad historiae ordinem redeamus. So kurz diese Worte sind, verrathen sie doch, dass Rufin hier nicht den Originaltext nach- geschlagen, sondern auf Grund des von Eusebius gebotenen Textes berichtet hat. Im Originaltext steht „Marci Aurelii, bei Eusebius „MaQxov, ebenso Ruf.; jener bietet „litterae, dieser (wahrscheinlich irrthümlich) „emözolai11, Ruf.: „epistolas; jener schreibt „requirat, dieser „siöszi. vvv cptgeo&cu, Ruf.: „etiam nunc haberi. Überall stimmt hier Rufin mit dem Griechen gegen den Originaltext. Leider hat er bei seiner Einführung Ter- tullian's die Worte: „zyj Pcof/atxf] ovyxXrjzco jtQoOg)cop?]oagu weg- gelassen. Man kann nicht entscheiden, ob diese Weglassung einen besonderen Grund gehabt hat oder nur eine Folge des Strebens nach Kürze an dieser Stelle war. Wahrscheinlicher ist wohl Letzteres. Die Verhältnisse an der fünften Stelle (III, 33) sind desshalb nicht auf den ersten Blick klar, weil Rufin den unnützen Doppel- bericht des Eusebius (s. oben S. 11) in freier Weise in einen kürzeren zusammengezogen und übermalt hat, ihn mit den W'orten be- schliessend: „Haec Tertullianus in Apologetico suo dicit, ex quo possunt instrui plenius scire cupientes. Zunächst ist deutlich, dass Rufin den Briefwechsel des Plinius und Trajan nicht selbst nachgeschlagen hat; keine Wendung seines Berichtes deutet darauf hin. Es kann also auch hier nur die Frage sein, ob er den Eusebius übersetzt oder ob er aus Tertullian selbst ge-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21219709_0019.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)