Lehrbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre für Studirende, Aerzte und Apotheker auf Grundlage des Deutschen Arzneibuches (Pharmacopoea Germanica Ed. III) sowie der übrigen Europäischen Pharmakopoeen und der Pharmacopoea of the United States / bearbeitet von Rudolf Boehm.
- Date:
- 1891
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Credit: Lehrbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre für Studirende, Aerzte und Apotheker auf Grundlage des Deutschen Arzneibuches (Pharmacopoea Germanica Ed. III) sowie der übrigen Europäischen Pharmakopoeen und der Pharmacopoea of the United States / bearbeitet von Rudolf Boehm. Source: Wellcome Collection.
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![B e i s}) i e 1 e. R’ Ferri oxydati saccharati solubilis 15,0 D(etur) ad vitruni. S(igna). 2mal tiiglich nacli dem Essen ^|2 Theeloffel voll in etwas Wasser oder Weisswein zii nelnnen. R’ Magnesii citrici efferveseentis 30,0 D(eturj ad seatulam. S(igna). In 2 Portionen in je 1 Glas Zuckerwasser augeriilirt innerlialb einer Stunde zn neliinen. Zur Verordnung in dieser Form eigiieii sich nur weniger iiitensiv wirkende Medicamente, bei welchen es auf scrupulosere Dosinuig nicht ankommt. Bei der Verordnuug von Pulvern in abgetheilten Finzeldosen wird auf deni Recept entweder die Grosse der Einzelgabe bestiinmt und die Zahl der Finzeldosen hinzugefugt (Dispensirmethode), oder es wird nach Notirung der Gesammtmenge des Pulvers angegeben, in wie viel gleiche Tlieile dieselbe getheilt werden soil (Dividirinethode). Es ist an sich gieich- giltig, welche dieser Verordnungsweisen man wahlt, doch sollte man, urn Irrtbumer zu vernieiden, consequent bei einer oder der anderen bleiben. Die abgetheilten Pulver werden in alien denjenigen Fallen angewandt, wo starker wirkende Medicamente in kleiner, moglichst genau abgewogener Einzeldose in Pulverform verordnet werden sollen. Kleine Mengen der w'irksamen Substanzen werden hierbei bis zuni 50—lOOfachen ihres Ge- wichtes mit indilferenten Pulvern verrieben, die zugleich auch als Corrigentia des Geschmackes dienen. In der Regel benutzt man Rohrzucker als Pulver- constituens. Bei Substanzen, welche leicht Wasser anziehen, wird Milch- zucker vorgezogen. Das moglichst innig verriebene Gemisch des Medi- camentes mit dem Constituens wird durch Abwagen in die auf dem Recept angegebene Anzahl von Einzeldosen getheilt. Die Grosse der Einzeldose bei den abgetheilten Pulvern belauft sich in der Regel auf 0,25—0,5 g. Da es sich hierbei nur um ein Plus Oder Minus von etwas Zucker handelt, so braucht auch bei Kindern die Einzeldosis keine kleinere zu sein. Ueber 1,0 g in abgetheilter Dosis zu verordnen, ist nicht zweckmilssig. Nach diesen Zahlen bemisst sich die Menge des einer bestimmten kleinen Quantitat eines Medicaments hinzuzufugenden Gewichtes des Pulverconstituens. Dadurch, dass man, wie es haufig unzweckmassiger Weise gesehieht, den Patienten anweist, auch halbe Pulver zu nehmen, d. h. den Inhalt einer Pulverkapsel selbst in 2 gleiche Theile zu theilen, wird der Zweck dieser Verordnungsform, eine moglichst exacte Eiuzeldosirung, illusorisch. Die abgetheilten Dosen werden, wo auf dem Recept nichts Anderes verlangt ist, in Papierkapseln (ad chartam) gebracht. Bei stark riechenden, etwas zerfliesslichen oder auch durch Feuchtigkeit leicht zersetzlichen Stoffen verlangt man Kapseln aus Wachspapier (dentur ad chartam ceratam). Beispiele: a. nach der Dispensirniethode. R- Morphiiii muriatiei 0,02 Saccliari 0,25 M(isce) f(iat) p(ulvis). D(entur) clos(es) tal(es) No. VI. S(igna). Abends vor Sclilafen I Pulver zu nelimen. b. nach der Dividirinethode. R’ Morphini muriatiei 0,12 Saechari 1,5 M(iscej f(iat) p(ulvis). Div(ide) in part(es) aeq(uales) No. VI. S(igna). Abends vor Sclilafen 1 Pulver zu nehmen. Boehm, Arzneiverordnungslehre. 2. Aufl. V Olei Crotonis 0,05 Saechari 1,0 M(isce) f(iat) pulv(is). Div(ide) in ]iart(es) aeq(uales) No. V. S. 3 stiindlich 1 Pulver zi nehmen. 2](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2192434x_0031.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


