Die Lehre von der Kauterisation nach Mondeville.
- Zimmermann, Walther, 1873-
- Date:
- 1897
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Credit: Die Lehre von der Kauterisation nach Mondeville. Source: Wellcome Collection.
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![mula' lind pes corvi^ zusammen od. getrennt verrieben, das Marsilium oder Lupinenblätter zerrieben und aufgelegt, bilden einen dicken und tiefen Schorf. Die Spitze eines Laufs, von dem man die äusseren Schuppenblätter entfernt und die beiden Enden abgeschnitten hat, wie auch einige andere einfache oder zusammengesetzte Substanzen, die vollständiger in dem Antidotarium im Kapitel: „Ueber die corrosiven Medikamente angeführt werden sollen. ad. c u. d. Die Krankheiten und die Kranken, für die diese Kauterieu augezeigt sind, sind die sehr kalten und feuchten. In der That würde die Kom])lexion dieser Kauterien die Komplexion des Gliedes, auf dem sie liegen, zerstören, wenn sie dort nicht ein sehr starkes Kontrarium, wie intensive Kälte und Feuchtigkeit anträfen. ad. e Art der Applikation. Man mache aus dem ßuptorium eine runde Kugel von der nötigen Grösse und lege sie auf die zu kauterisierende Stelle, die man auf die angegebene Weise bezeichnet hat, befestige sie mit einer Bandage und lasse sie 12 Stunden liegen. Die Art und Weise, die andern Kauterien anzu- wenden, erfordert keine grosse Kunstfertigkeit, ausser der Lauchzahn (dens allii). Um diesen zu applizieren, mache man an der zu kauterisierenden Stelle einen Einschnitt und führe den ganzen Zahn in die Spalte ein. Dies Verfahren kommt da in Anwendung, wo der Patient sich vor dem heissen Eisen mehr fürchtet als vor dem Schneiden. Die weitere Behandlung eines derartigen Kauteriums, welches mit einem Euptorium oder Lauchzahn gemacht ist, ist eben- so wie beim aktuellen Kauterium. Ebenso steht es über- haupt mit allen Medikamenten, die einen grossen und dichten Schorf machen. Die Behandlung der oberflächlichen Exkoriationen und durch Kanthariden gezogenen Blasen etc. besteht darin, dass man nach Entfernung; der kauterisierenden Mittel die 1. Flammula ist = hedera Epheu cfr. Antidotar § 6 p. 558 (ed. Pagel). 2. pes corvi Rabenfuss = Proscheppich apium ranarum. (1. c. § 194 ^ p. 574).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21203404_0029.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)