Lehrbuch der Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre : unter besonderer Berücksichtigung der deutschen und österreichischen Pharmakopoe / von H. v. Tappeiner.
- Tappeiner, H. von (Hermann von), 1847-1927.
- Date:
- 1907
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Credit: Lehrbuch der Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre : unter besonderer Berücksichtigung der deutschen und österreichischen Pharmakopoe / von H. v. Tappeiner. Source: Wellcome Collection.
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![trockene uingewaiidelt durch Vermisclmng mit gleichen Teilen Süß- holzpulver (Ph. G.) oder Milchzucker (Ph. A.)- Ätherische Öle können als Pulver (Elaeosacchara) verabreicht werden, wenn man einen Tropfen derselben mit 2 g Rohrzucker, also der nahezu sechzigfachen Menge verreibt. Die Pulver dienen sowohl zum äußerlichen wie innerlichen Gebrauch. Die äußerlich gehrauchten werden je nach ihrer besonderen Verwendung als Streupulver, Zahnpulver, Schnupfpulver usw. unter- schieden. Zur häufig erforderlichen Verdünnung durch einen in- differenten Stoff Avird meist Lycopodium, Bärlappsameii (die fett- reichen Sporen von Lycopodium clavatum), Talk oder Amyluni genommen. Als Geruchscorrigens dient, wenn nötig, das Pulver eyier aromatischen Pflanzendroge, z. B. von Rhizoma Iridis, Veilchenwurzel. Die innerlich gebrauchten sollen, um bequem genommen werden zu können, eine (jröße von ungefähr 0.1 —1,0 besitzen. Stark- Avirkende Körper müssen daher auf diese Größe durch Vennischung mit einem indifferenten, gleichzeitig als Corrigens dienenden Stoffe gebracht Averden. Hierzu dient geAVöhnlich Zucker (Saccharum), bei hygroskopischen Substanzen Milchzucker (Sacch. Lactis), bei scharfen Stoffen das einhüllende Gummipulver (Pulvis gummosus). Das Nehmen geschieht im 'Teelöffel mit etAvas Wasser. Sehr schlecht schmeckende Substanzen Averden zuvor in befeuchtete Oblaten (Ne- bulae) eingeschlagen. Da die Größe des Führers dabei 0,5 nicht gut überschreiten kann, läßt man das Corrigens, resp. Constituens ganz Aveg oder beschränkt es auf das Nötigste. Die Verordnung der Pulver geschieht entAveder im ganzen oder bereits in Dosen abgeteilt. Auf erstere Art, als sogenannte Schachtelpuher verordnet man Stoffe, Avelche nicht stark Avirken, deren Dosierung daher dem Kranken überlassen Averden kann. Das übliche ]\Iaß ist hierbei der gestrichene Teelöffel, der von einem Pfianzeni)ulver etAva 1.5, von einem Salze das Doppelte und mehr faßt. Die Angabe ,,messerspitzen- Aveise“ ist sehr ungenau und kann nur einigermaßen begrenzt Aver- den, AA'enn der Arzt die Zeit vorschreibt, in der das ganze Pulver verbraucht Averden soll. fV Zinci oxA'dati 5,U Lycopodii 45,0 M. f. pulvis DS. Streupulver. IV Bismulhi subnitrici 1 0,0 Sacchari 40,0 M. f. pulv. DS. 3 mal täglicli ^l‘> Teelöffel.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28096137_0039.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


