Volume 1
Handbuch der Unfallerkrankungen einschliesslich der Invalidenbegutachtung / bearbeitet von C. Thiem.
- Date:
- 1909-1910
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Credit: Handbuch der Unfallerkrankungen einschliesslich der Invalidenbegutachtung / bearbeitet von C. Thiem. Source: Wellcome Collection.
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![bis unter ein Zehntel sinkt, keiner Rente bedürfen. Ich stimme den Autoren in Würdigung der Bedeutung des riclitigen oder ge- störten TiefenschätzungsVermögens durchaus zu, glaube auch, daß sie mit den eben berichteten Schlußfolgerungen im allgemeinen ganz recht haben, aber ich halte deren Formulierung für zu schroff, worin mir auch Wagenmann beipflichtet, glaube auch nicht, daß sie Aussicht haben, daß die entscheidenden Organe dem zustimmen. Es ist dabei der Fehler gemacht, daß die Ursache der Herabsetzung der Sehschärfe vernach- lässigt und den subjektiven Empfindungen der Verletzten dabei zu wenig Rechnung getragen wird. Die praktisch alle anderen an Wichtigkeit bei weitem übertreffende Ursache für die teilweise Herabsetzung der Seh- schärfe ist der Hornhautfleck und der unregelmäßige Wundastigmatis- mus, und diese sind, auch bei wohl erhaltenem doppeläugigen Sehakt, für viele Berufe so störend, daß man den Betreffenden nach meiner Meinung die niedrigste Rente nicht verweigern darf. Auch ist der plötzliche Ver- lust z. B. von acht Zehntel der normalen Sehschärfe auf einem xVuge doch ein so erheblicher, daß der Patient, wenn er vorher ganz gesunde Augen gehabt hat, derart darunter leiden wird, daß man seinen Empfindungen auch bei der Rentengewährung Rechnung tragen muß — jedenfalls für eine längere Gewöhnungszeit. Zu der Untersuchung selbst möchte ich folgendes bemerken: Bei den in Frage stehenden Patienten scheint mir allein die sogenannte „Mo- mentschätzung“ des H e r i n g sehen Fallversuchs gerechtfertigt zu sein, denn die meisten Berufe verlangen eben zur Vermeidung von Gefahren sowohl, wie zur Ausführung zusammengesetzter Arbeiten ein rasches Erfassen der Tiefenverhältnisse. Es ist nun nicht zu leugnen, daß die Angaben der Patienten am Fallapparat durchaus subj ektive sind, wie z. B. auch am Gesichtsfeldmesser. Wenn die Angaben, abgesehen vielleicht von den allerersten, in einer großen Reihe von Einzclproben hintereinander fehlerfrei sind, so ist regelrechtes Zusammenwirken beider Augen sicher vorhanden. Dagegen beweist das IMachen von Fehlern durchaus nicht das Gegenteil, denn auch ohne bösen Willen, den man sehr rasch dadurch erkennt, daß der Patient immer das Gegenteil des tatsächlichen Verhaltens der Kugel angibt, ist eine ganze Anzahl von ^lenschen so wenig im Beobachten geübt oder nicht im stände, den Er- klärungen des Verfahrens zu folgen, daß sie auch bei objektiv tadellosem doppeläugigen Sehakt Fehler machen. ]\Iit Berücksichtigung dieser Beschränkung ist das Verfahren wertvoll und seine Anwendung eine notwendige Ergänzung jeder Unfallunter- suchung. Uber seine Anwendung bei Einäugigen später. Eine weitere Neuerung, deren Besprechung ebenfalls Pfalz zu ver- danken ist, ist die Frage nach den „reellen“ und „eventuellen“ Unfall- folgen und ihrer Bewertung. Außer Pfalz haben sich seinerzeit noch H e d d ä u s von ärztlicher, AV e y m a n n , H a h n und Schwa n- h ä u s e r von juristischer Seite zu der Sache geäußert. Die „reellen“ Unfallfolgen sind diejenigen, die Folgen der direkten V erletzung sind, die „eventuellen treten nur ein 1. wenn das unfalKer- letzte Auge sich verschlechtert, 2. durch Ausbruch sympathischer Ent- zündung auf dem anderen Auge, 3. durch A erschlechterung des nicht Unfallverletzten Auges aus von dem Unfall unabhängigen Gründen. AAhährend die beiden ersten Punkte selbstverständlich „wesentliche](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29010767_0001_0771.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


