Neue Untersuchungen zur Pocken- und Impf-Frage / von H. Böing.
- Böing, Heinrich.
- Date:
- 1898
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Credit: Neue Untersuchungen zur Pocken- und Impf-Frage / von H. Böing. Source: Wellcome Collection.
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![5) Bei Epidemien Anstellung besonderer Impfärzte. Von den Regierungen erbat J. folgende Unterstützung: 1) Belehrung des Volks. 2) Die Einführung der sogenannten Pockentafel: an der Thür jedes Pocken- kranken wird eine Tafel angebracht mit der Aufschrift: hier Pocken- vergiftung!; gleichzeitig erhält der Kranke eine schriftliche Belehrung. Beides geschieht auf Kosten des Staates. 3) Verbot der Ausstellung der Pockenleichen und des Begräbnisses mit Gefolge. 4) Verbot des Serumtragens und dos Spazierenführens blatternkranker Kinder. 5) Verbot des Schulbesuchs aus Häusern, wo sich Blatternkranke Ijefinden. G) Verbot der Laienimpfung. 7) Verbot jeder Impfung, ohne Bescheinigung des Impfarztes, dass jede Vorsicht zur Verhütung der Verbreitung des Giftstoffs getroffen sei. 8) Verbot, anderswo, als in den Pockenhäusern zu impfen, überall, wo solche vorhanden sind. Die Zweckmässigkeit dieser Vorschläge ist so einleuchtend, dass ich kein Wort zur Erläuterung hinzuzufügen brauche; sie wurden auch von den Regierungen allgemein angenommen und ausgeführt, ja, sie bestehen, von den Pockenhäusern und der Inokulation abgesehen, in den meisten deutschen Staaten noch heute. — In diese Zeit, da sich auf Juucker's Anregung die ganze gebildete Welt — denn auch die Philosophen, die Juristen, die Literaten waren in die Bewegung hineingerissen worden — sich mit den Aerzten, den Geistlichen und den Regierungen zu gemeinsamer Bekämpfung des Pockenübels verbunden hatte, fiel die Entdeckung der Kuh-Pocken-Impfung durch Jenner. Die erste Kachricht darüber steht in Juucker's Archiv von 1798, Seite 278. Sie war ihm übermittelt von seinem langjähi'igen ]\Iitarbeiter, Hofrath B. C. Faust in Bückebm-g, dem seinerseits von einem enghschen Freunde das berühmte Werk „Au inquiry zugesandt worden war. Er giebt daraus einen kiu'zen Auszug, der aber das Wesentliche trifft, mit Je nn er's Behauptung, dass die Kidiblattern vor den Pocken sicherten und es in vielen Fällen geratheu sei, die Kuhblattern einzuimpfen, schHesst und seinerseits hinzufügt: ceterum censeo, variolas esse delendas. AusführHch beschäftigt sich Juncker mit der neuen Ent- deckung im Jahre 1799, im 7. Bande des Ai-chivs, Seite 159 bis 189; er hatte auch schon Adams' und Pearson's Bemerkungen darüber gelesen und verhält sich sehr skeptisch gegen sie. Natürüch, da sie nur zu geeignet war, das Werk seines Lebens, dessen Früchte zu reifen begannen, schwer zu gefährden. Indess ist es hier nicht meine Aufgabe, seine Einwürfe zu würdigen; ich beschränke mich auf die IMittheiluug des Ergebnisses seiner Kiitik, „dass, selbst wenn](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21361277_0090.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)