Systematisches Handbuch der gerichtlichen Psychologie für Medicinalbeamte, Richter und Vertheidiger / [J.B. Friedreich].
- Johann Baptist Friedreich
- Date:
- 1835
Licence: Public Domain Mark
Credit: Systematisches Handbuch der gerichtlichen Psychologie für Medicinalbeamte, Richter und Vertheidiger / [J.B. Friedreich]. Source: Wellcome Collection.
91/888 (page 79)
![seiner Beziehung zur Lehre von der rechtlichen Zurech- nung und zur Lehre von der gerichtsärztlichen Beurthei- ]ung der psychischen Krankheiten ausführlich aufgefafst, und mit Consequenz die Behauptung durchgeführt: ,,dafs es für den rechtlichen Zweck jeder Untersuchung zwei- felhafter psychischer Zustände mehr darauf ankomme, festzustellen, ob das Individuum als frei oder als unfrei zu betrachten sey, als darauf, ob der Zustand der IVXa— nie, dem Wahnsinne, der Narrheit, der Melancholie u. s. w. angchore und dafs mithin in allen Fällen des Civilrechts , so wie der strafrechtlichen und polizeilichen Untersuchung die gerichtsärztliche Entscheidung über Freiheit und Unfreiheit eben so unerläfslich als völlig genügend sey.“ Um jedoch die Richtigkeit dieses Lehrsatzes ferner zu erhärten, wird es nicht unzweckrnäfsig seyn, wenn ich hier die vorzüglichsten Einwendungen, die dagegen gemacht wurden, nebst den Widerlegungen der- selben anfiihre I)„ Diese Einwendungen sind, damit ich sie vorerst in allgemeiner Uebersicht aufstelle, folgende. i) Auf eine umfassende Berücksichtigung der vollständigen Literatur über diesen Gegenstand kann ich mich hier, um die Gränzen dieses Buches nicht zu sehr zu erweitern , nicht einlassen. Doch kann ich nicht umhin, die Leser auf eine Schrift des geistreichen Groos, der Skepticismus in der Freiheitslehre, Heidelb. l83o aufmerksam zu machen. Noch verdient bemerkt zu werden, dafs Schröter in s. Handb. d. peinl. Rechts, l B. p. 138 u. f. die verschiedenen Be- stimmungen, Grade, Beschränkungen, Hindernisse, Ursa- chen und Wirkungen der Freiheit weitläufig auseinander ge- setzt hat, jedoch mehrere von ihm zu spitzfindig aufgestell- te Distinctionen in Freiheit der Handlung und der Hand- lungsweise, der Seelcnwirkungen, Freiheit des Entschlus- ses, des Urtheils, der That u. dgl. werden wohl nicht von besonderer praktischer Brauchbarkeit seyn. In den Schriften: Zöllich über Frädeterminism und Willensfrei- heit, Nordhausen 1S23 u, Bocks haramer, die Freiheit des menschlichen Willens, Stuttg. 1821 findet man nichts für unseren Zweck Brauchbares. Gut ist das, was F 1cm- ming, Beitrage zur Philosophie der Seele, Berlin l83o, 1 Thl. p. 176 — 180. sagt. \](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28742345_0091.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)