Geschichte der Krankenpflege : er Entwicklung der Krankenpflege- Systeme von Urzeiten bis zur Gründung der ersten englischen und amerikanischen Pflegerinnenschulen / von M. Adelaide Nutting und Lavinia L. Dock ; übersetzt von Schwester Agnes Karll.
- Mary Adelaide Nutting
- Date:
- 1910-[1913]
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Credit: Geschichte der Krankenpflege : er Entwicklung der Krankenpflege- Systeme von Urzeiten bis zur Gründung der ersten englischen und amerikanischen Pflegerinnenschulen / von M. Adelaide Nutting und Lavinia L. Dock ; übersetzt von Schwester Agnes Karll. Source: Wellcome Collection.
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![die er selbst nicht fähig war zu schaffen, zu hinter- treiben und lehnte die Vorlage ab. Später reiste Miss Dix ins Ausland und unter- nahm Erhebungen über die Lage der Geisteskranken in einer Anzahl fremder Länder. Ihre Berufung an die Spitze der Kriegskrankenpflege erfolgte in Aner- kennung ihrer der Öffentlichkeit geleisteten unge- heuren Dienste, aber sie war damals fast sechzig Jahre alt, von ihrer anstrengenden Lebensarbeit ver- braucht und konnte sich nicht mehr den allgemeinen Bedingungen des Hospitaldienstes anpassen. Sie selbst sagte, daß dieser Teil ihres Lebens nicht der sei, nach dem sie beurteilt zu werden wünsche. Sie stellte hohe und unbeugsame Ansprüche und ver- feindete sich mit Vielen, mit denen sie gezwungen war, zusammen zu arbeiten. Sie starb 1887.1) ]) Siehe Life of Dorothea Lynde Dix (Dorothea Lynde Dix's Leben) von Francis Tiffany. Houghton, Mifflin & Co., Boston 1896. Im Zirkular Nr. 7, das vom Bureau des Generalarztes des Kriegsministeriums herausgegeben wurde, heißt es: »Um den Anordnungen von Miss Dorothy L. Dix in ihrer Eigen- schaft als Oberin der weiblichen Krankenpflege in allgemeinen Krankenhäusern größeren Nutzen zu verleihen und die Tätig- keit dieser Pflegerinnen den bestehenden Gesetzen enger an- zupassen, ... ist Miss Dix vom Kriegsministerium mit der Aufgabe betraut worden, Pflegerinnen auszuwählen und sie den allgemeinen oder dauernden Militärhospitälern zuzuteilen. Pflegerinnen sollen in solchen Hospitälern außer in Fällen dringender Not nicht ohne ihre Genehmigung und Zustim- mung beschäftigt werden. Die Pflegerinnen sind der Aufsicht und dem Befehl des leitenden Arztes des Hospitals, dem sie zugewiesen sind, unter- 25*](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21009533_0429.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


