Ueber die Kopfblutgeschwulst der Neugebornen / von Franz Ludwig Feist.
- Feist, Franz Ludwig.
- Date:
- 1839
Licence: Public Domain Mark
Credit: Ueber die Kopfblutgeschwulst der Neugebornen / von Franz Ludwig Feist. Source: Wellcome Collection.
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No text description is available for this image![und IIaase ') sah nach Eröirnung der Geschwulst eine bedeutende Blutung- ein- treten, an deren Folg-en das Kind starb. — Auch F. Kraus *) sah ein Kind nach einem Einschnitte sterben. LoEAVENiiARD ^) crlslärt im Jahre 1828 jjanz dictatorisch , die KopfI)lutge- schwulst zertheile sich nie, und erfordere daher jedesmal die Oeffnung-, wozu er die Punktion mit dem Troicart vorschlägt. Er scheint das Uebel überhaupt nicht recht zu kennen, da nach ihm der Sitz des Blutes unter der Galea sein soll. Das aus der Geschwulst entleerte Blut ist bald dünnflüssig', bald coagulirt, bald gemischt, bald sieht es hellroth, bald dunkelroth aus, mitunter kaffeesatz- ähnlich, zuweilen auch schmeerartig. Aus dem Gesagten ergibt sich, dafs man bei allen Fällen in der ersten Zeit die Heilung der Natur überlassen kann. Will man aber die Heilkraft der ]\a- tur unterstützen, oder sind die Eltern besorg-t und wollen diese durchaus an dem Kinde etwas gethan haben, so mache man anfang-s kühle, sogenannte entzündungs- widrige und später lauwarme, zertheilende Ueberschläg'e, oder man bringe einen leichten Druckverband an. Nimmt aber die Geschwulst gegen den vierzehnten oder fünfzehnten Tag- hin an Höhe nicht ab, wird sie nicht flacher und nicht fester, so eröffne man sie durch einen Einstich oder einen kleinen Einschnitt und entleere das Blut. Füllt sich die Geschwulst von Neuem, so ist eine abermalig-e Entleerung- nöthig. Man eröffne sie nicht zu frühe, nicht in den ersten Tagen, weil dann noch immer neuer Ergufs geschieht. Ein Kreuzschnitt oder ein Länge- schnitt von IVg bis 2 Zoll sind nicht nothwendig und zu eingreifend, üeber- haupt wird eine Eröffnung selten erforderlich sein. — Die durch die Eröffnung entstehende Wunde behandle man möglichst einfach, lege auf die Geschwulst eine leichte Compresse und setze dem Kinde ein anschliefsendes Häubchen auf. Sollte Eiterung eintreten, oder sollte der Knochen angegriffen sein, so folge man den bekannten Vorschriften der Chirurgie. ^3 Gemeins. deutsche Zeitsclir. f. G. Bd. V. H. 4. S. C37. 2) Ebendaselbst Bd. VI. H. 3. S. 386. ä) Siebold's Journal Bd. VII. S- 493.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b2105163x_0041.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)