Volume 1
Geschichte des deutschen Gesundheitswesens / von Dr. med. Alfons Fischer ... Bearbeitet im Auftrage und mit Förderung des Reichsgesundheitsamtes. Hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Sozialhygienischer Reichsfachverbände.
- Alfons Fischer
- Date:
- 1933
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Credit: Geschichte des deutschen Gesundheitswesens / von Dr. med. Alfons Fischer ... Bearbeitet im Auftrage und mit Förderung des Reichsgesundheitsamtes. Hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Sozialhygienischer Reichsfachverbände. Source: Wellcome Collection.
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![ftynstyfiehtunt> ^terfci)md.. <gjtr Njj'rftftlnrir jamhjrf; inmitnranfncVßdianIttel)!. Der Getreide w u eher im Mittelalter wurde schon oben (S. 220) erwähnt. Hier ist anzuführen, daß es an habgierigen Menschen, die sich auf Kosten der Volksgesundheit bereichern wollten, auch im 16. und 17. Jahrhundert nicht gefehlt hat. Dies hat Daniel Hopfer, der in der ersten Hälfte des 16. Jahr¬ hunderts in Augsburg tätig war, durch einen Kupferstich1) (siehe Abb. 63) veranschaulicht. Der Nürnberger Kunsthändler David Funck2) besaß die Druck¬ platte dieses Stiches im 17. Jahrhundert und veranstaltete, wie aus der auf dem Bilde befindlichen Jahresziffer hervorgeht, 1684 einen Neudruck; hieraus darf man schließen, daß auch zu dieser Zeit der Inhalt des Bil¬ des zutraf, d. h. der Getreidewucher das Volk schwer schädigte. Wir erkennen dies ferner aus einer Denkmünze vom Jahre 1694, wo man auf der einen Seite einen Kornjuden, auf der anderen Seite dieselben Verse aus den Sprüchen Salomos, wie auf dem Stich von Hopfer, findet. Man darf jedoch nicht meinen, daß nur Juden die Volksgesundheit durch Wucher schädigten. In Frankfurt a. M. z. B. wurde, nach An¬ gabe von Lersner3), 1699 ein Bäcker ein¬ gesperrt, weil er Brot nicht verkaufen wollte. Auf dem Gebiete der Genußmittel sind während des 17. Jahrhunderts erheb¬ liche Neuerungen in Deutschland zu ver¬ zeichnen. Hinsichtlich des Alkohol¬ Abb. 64. Wein- und Bierwirtschaft. (Kupferstich vom Jahre 1698.) genusses blieb es freilich im allgemeinen beim alten. Wein und Bier wurden in der hergebrachten Weise getrunken. Ein Kupferstich4) (siehe Abb. 64) aus dem Jahre zeigt uns die Vorgänge in einer Wein- und Bierwirtschaft; man sieht hierbei nichts, das aus gesundheitlichen Gründen als bedenklich zu be¬ zeichnen ist. Aber über die zahlreichen Mißbräuche während des 17. Jahrhunderts haben uns schon die Schilderungen von Guar i non ius (S. 288) unterrichtet. Des weiteren ist z. B. anzuführen, daß sich in Hamburg5) im 17. Jahrhundert die Zahl der Branntweinschenken mehrte, und daß in den braunschweig-lüneburgischen Landen f691 eine Verordnung6) gegen das Branntweintrinken und dieBranntweingelage geschaffen werden mußte. Hier heißt es, daß der Branntwein nicht mehr, wie früher, als Arznei und Verdauungsmittel, wozu er erfunden wurde, benutzt werde, sondern der Vollsauferei diene, und daß in Häusern, in denen Branntwein verabfolgt wird, Gelage gehalten wurden; daher 9 Das Original befindet sich im Germanischen Museum zu Nürnberg [K. 2988]. 2) Thieme-Becker »Allgemeines Lexikon der bildenden Künste«, Bd. 17, S. 476, Leipzig 1924. 3) Siehe S. 294, Anmerkung 6, dort Bd. 1, S. 519. 4) In »Abbildung der Gemein-Nützlichen Haupt-Stände«, herausgegeben von Christoff W e i g e 1 , S. 547, Regensburg 1698. 5) Ger net (Schr.-V., Nr. 50, dort S. 241). 6) Abgedruckt von Mönkemöller (»Beitrag zur historischen Entwicklung der Gesetz¬ gebung gegen den Alkoholismus«, Der Alkoholismus, Jahrg. 3, S. 225ff., Dresden 1902).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b29826755_0001_0327.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)