Zur Tuberkulose-Bekämpfung 1907 : Verhandlungen des Deutschen Zentral-Komitees zur Bekämpfung der Tuberkulose in der 11. General-Versammlung am 23. Mai 1907 im Plenar-Sitzungssaal des Reichstaghauses zu Berlin / redigiert von Dr. Nietner.
- Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose.
- Date:
- 1907
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Credit: Zur Tuberkulose-Bekämpfung 1907 : Verhandlungen des Deutschen Zentral-Komitees zur Bekämpfung der Tuberkulose in der 11. General-Versammlung am 23. Mai 1907 im Plenar-Sitzungssaal des Reichstaghauses zu Berlin / redigiert von Dr. Nietner. Source: Wellcome Collection.
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![hygienisch guten Unterkunftsstätten für die Lungenkranken in vor- geschrittenem Stadium. Aber auch die Einrichtung von Walderholungsstätten und vor- zugsweise von Auskunfts- und Fürsorgestellen in eigner Verwaltung übernehmen die Gemeinden mehr und mehr. Die zunehmende Beteiligung des Staates zeigt sich in Erlassen verschiedener Ministerien der Bundesstaaten, welche im Anhang ab- gedruckt sind. Das Herzoglich Sächsische Ministerium in Altenburg und das Herzogtum Anhalt-Dessau haben Verordnungen über die Tuber- kulose-Bekämpfung erlassen. Vom Preußischen Kultusministerium sind die Desinfektionsanweisung vom 25. September 1906, vom Preußischen Justizminister eine Desinfektionsverordnung für die Gefängnisse zu er- wähnen. Der Preußische Minister der öffentlichen Arbeiten, die Bayerische Staatseisenbahn- und die Bayerische Post- und Telegraphen- verwaltung haben neue Vorschriften für die Tuberkulose-Bekämpfung in ihren Ressorts erlassen. Neuere Anregungen hat] ein Gutachten der Preußischen Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen des Preußischen Kultusministeriums unter dem 17. Juli 1906 gegeben.. Auch das Bayrische und das Sächsische Staatsministerium des Innern haben Verfügungen für ihren Wirkungskreis erlassen. Von größter Wichtigkeit ist die durch Erlasse des Staatssekretärs des Innern vom 23. Juni und vom 18. Dezember 1906 geregelte Nutz- barmachung der bei militärärztlichen Untersuchungen gemachten Wahr- nehmungen über die Gesundheit der Untersuchten für die Durch- führung der vorbeugenden Krankenpflege und der Heilbehandlung namentlich bezüglich der Tuberkulose. Alle diese Erlasse sind im Anhang des Geschäftsberichts abgedruckt.. Das Reich hat dem Zentral-Komitee wieder 60 000 Mark für das Berichtsjahr zur Verfügung gestellt. Von großer Bedeutung sind zwei neue Entscheidungen des Bundesamts für das Heimatwesen vom 23. November 1906 und 28. März 1907 über die Pflichten der Gemeinden gegenüber unbemittelten. Lungenkranken. Sie sind im Anhang einzusehen. Was die Ausdehnung der Tuberkuloseanstalten betrifft, so hat die Zahl der Heilstätten sich wieder vermehrt. Es sind zurzeit in Deutschland 87 Volksheilstätten für Lungenkranke mit 8422 Betten (5472 für Männer, 2658 für Frauen und 292 für Männer oder Frauen) in Betrieb. 35 Privatheilstätten haben 2118 Betten, so daß jährlich etwa 42 000 Kranke Behandlung finden können. Für Kinder, die mit ausgesprochener Tuberkulose behaftet sind, stehen 17 Heilstätten mit 650 Betten und für skrofulöse etc. Kinder 67 Anstalten mit 6092 Betten zur Verfügung.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b22445572_0016.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)