Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![Geiste zu verändern, um das andere als gleichzeitig entgegen- gesetzter Relationen fähig zu erkennen; Cajus kann für stärker oder schwächer, älter oder jünger gelten, je nachdem man ihn mit verschiedenen Personen vergleicht.1 Namen, die, von positiven Dingen ausgesagt, Relationen an- deuten und als Zeichen dienen, um die Gedanken vom genannten Dinge zu einem davon verschiedenen zu führen, heifsen Relativa2; dergleichen wird daher vorliegen, wann immer der Geist mit Notwendigkeit auf andere Ideen geleitet wird, als in dem be- nannten Dinge als real existierend anzunehmen sind.3 Wo eine Sprache Korrelativa besitzt, wird die Relation nicht leicht über- sehen, wohl aber, wo solche fehlen4; manche Worte scheinen durchaus absolute Bedeutung zu haben und verbergen doch still- schweigend eine Relation, z. B. grofs, alt u. dgl.5 — Neben den Relaten können auch die Relationen selbst Namen haben.6 § 3. Eine Einteilung oder Aufzählung der verschiedenen Re- lationen bietet Locke nicht, es sind ihrer unendlich viele, daher begnügt er sich, einzelne besonders wichtige Fälle hervorzuheben.7 Eigentlich dient diese Detailbetrachtung seinem empiristischen Grundgedanken; sie hat die oben berührte Behauptung zu be- gründen, dafs auch die Relationsfundamente die Grenzen von Sensation und Reflexion nicht überschreiten3, — wir können Locke auf diesem Wege nur so weit folgen, als psychologische Daten über die Natur der verschiedenen Relationen darauf an- zutreffen sind. [3] [14(584)] Locke beginnt mit der,umfassendsten1 Relation, welche alles betrifft, was existiert oder existieren kann9, der Kausali- tät. Die Idee von Ursache und Wirkung entstammt der Be- obachtung, dals einzelne Qualitäten und Substanzen zu existieren beginnen und diese Existenz vermöge des gesetzmäfsigen Ein- flusses10 anderer Wesen erlangen.11 Es genügt hierzu, irgendeine 1 Ess. b. II, ch. XXV, sect. 5. 2 Ibid. sect. 1. 3 Ibid sect 10 * Ibid. sect. 2. 5 Ibid eect 3 7 Ess. b. II, ch. XXVIII, sect. 17. 8 Ess. b. II, ch. XXV, sect. 11. 9 Ess. b. II, ch. XXV, sect. 11. 19 ,Due application and Operation' — Application et nach Coste, a. a. 0. S. 390. 11 Ess. b. II, ch. XXVI, sect. 1. 0 Ibid. sect. 7. Operation legitime'](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0029.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


