Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![07 [Zu Seite 423.] Die Termini „bestimmt“ und „imbestimmt“ sind liier nach 49 (Abstrah. u. Vergleichen) S. 55 objektiv gebraucht, „unbestimmt“ also etwa in dem Sinne von nicht bestimmbar. [Zu Seite 424.] Durch psychische Analyse, die, wie Meinong in 42 (Analyse) S. 417 ff. ausführt, Einschränkung der Totalbeurteilungs- sphäre durch Gewichtssteigerung (Konzentration) ist, werden Partial- beurteilungssphären gebildet und dadurch die erforderliche Gliederung der Inhalte (soll heifsen Gegenstände) herbeigeführt. — Über den Begriff „Urteilssphäre“ siehe Zus. 83. 00 [Zu Seite 424.] Weiteres zur Klärung des Unbestimmtheits- gedankens in 49 (Abstrah. u. Vergleichen) § 4 II, S. 54ff. 70 [Zu Seite 425.] Dafs es für ein ins Unendliche gesteigert gedachtes Erkenntnisvermögen keine absoluten objektiven Unbestimmtheiten gibt, ist in 49 (Abstrah. u. Vergleichen) S. 57ff. ausgeführt. 71 [Zu Seite 426.] Anstatt „vorgestellt“ ist „erfafst“ zu setzen. — Über das Vergleichen, namentlich auch das Vergleichen bei Kontinuen siehe 45 (WEBERsches Gesetz) S. 235ff. dieses Bandes. 72 [Zu Seite 427.] In 39 (Ivompl. u. Rel.) S. 248f. legt der Verfasser das Unzureichende von vier verschiedenen Erklärungsversuchen für die Transponierbarkeit dar. Es sind dies: a) Das Übereinstimmende hegt in der Ähnlichkeit der Bestandstücke, b) in gewissen Relationen zwischen den Bestandstücken, c) in der besonderen „Form“, in der das Verschiedene sich kompliziert, d) in hinzutretenden Gefühlen. 73 [Zu Seite 428.] Zum Erfassen der Einheitlichkeit, die ein Objektiv ist, würde die Vorstellung nicht ausreichen, sondern ein Urteil oder eine Annahme erforderlich sein. Siehe über das Erfassen von Komplexen 64 (Annahmen 2. Aufl.) S. 279ff. 74 [Zu Seite 431.] Vgl. Zus. 58. 75 [Zu Seite 431.] Das indirekte Vorstellen (Vorstellen mit Hilfe relativer Bestimmungen) ist in 29 (Hume-Studien II) S. 84 dieses Bandes dem direkten Vorstellen gegenüber gestellt. In 64 (Annahmen 2. Aufl.) S. 283 ff. ist es in der Theorie des Erfassens ausführlich behandelt. 76 [Zu Seite 432.] Siehe Zus. 31. 77 [Zu Seite 432.] Vgl. oben § 5 imd Zus. 22. 78 [Zu Seite 433.] Hier ist auf die Ausführungen in 39 (Kompl. u. Rel.) S. 250 verwiesen, die in Zus. 71 schon angedeutet sind. 79 [Zu Seite 433.] Es ist ein Fall von Einsehen mit Verstehen, dem apriorische Evidenz eigen ist. Über Einsehen mit und ohne V erstehen siehe 61 (Stellung der Gegenstandsth.) § 6 u. 7; über apriorisches Erkennen ebenda § 12 u. 13. 89 [Zu Seite 434.] In 36 (Empfindung) S. 5ff. hält Meinong den Über- gang von Gewifsheit zur Wahrscheinlichkeit für eine Herabsetzung der Urteilsintensität. In 38 (Kries Anzeige) S. 71 f. werden die Sicherheitsgrade aLs Quantitätsveränderungen (Intensitätsgrade) den Vermutungsgraden gegenübergestellt, die einen qualitativen Übergang zwischen Affirmation und Negation darstellen. In 64 (Annahmen 2. Aufl.) S. 87ff. wird die Gewifsheit als dem Akte angehörig erkannt. 81 [Zu Seite 435.] Vgl. Zus. 52.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0494.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


