Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![82 [Zu Seite 437.] Vgl. hierzu die Untersuchungen in 58 (Erfahrungs- grundlagen) § 11 u. 12, wo nach der verschieden günstigen Erkenntnislage vier Hauptobjektgruppen innerer Wahrnehmung unterschieden sind u. zw. die realen Pseudoobjekte, die inneren Totalerlebnisse, die inneren Akte und die idealen Pseudoobjekte. 83 [Zu Seite 438.] Hier scheint ein Versehen vorzuliegen. Die Worte ,,noch nicht“ müfsten gestrichen werden; so steht der Satz im Widerspruch zu dem vorigen und dem nachfolgenden. 84 [Zu Seite 440.] Der Begriff „Urteilssphäre“ soll das Gebiet der jeweiüg von einem Subjekte vorgestellten Gegenstände, die zugleich auch beurteilt werden, von jenem unterscheiden, dessen Gegenstände blofs vorgestellt werden. Meinong hat den Terminus eingeführt, um die mifs- verständliche Ausdrucksweise „bewufste“ bzw. „unbewufste Vorstellungen“ zu vermeiden. Bei diesem Begriffspaar werde leicht nur an bewufstes bzw. unbewufstes Psychisches gedacht, während doch der Gegenstand eines unbewufsten Psychischen z. B. einer Empfindung innerhalb der Urteils- sphäre gelegen sein kann. 42 (Analyse) S. 369ff. 85 [Zu Seite 448.] Siehe Zus. 16 und 31. 86 [Zu Seite 451.] Vgl. hierzu aufser der vom Verfasser selbst zitierten Stelle in 42 (Analyse) S. 443, wo die Forderung der Gleichzeitigkeit bereits behandelt ist, auch in 58 (Erfahrungsgrundlagen) S. 66ff. die Ausführungen über das Wahrnehmen der zeitlich distribuierten Gegenstände. 87 [Zu Seite 457.] Vgl. hierzu 58 (Erfahrungsgrundlagen) S. 25f., besonders aber 64 (Annahmen 2. Aufl.) S. 76f. wo das Existierende in seinem Verhältnis zur Zeit behandelt ist. 88 [Zu Seite 458.] Der Anteil der Gedächtnisurteile an der inneren Wahrnehmung und das damit verbundene Eindringen der Vermutungs- evidenz in die Evidenz der Wahrnehmungsurteile behandelt Meinong in 58 (Erfahrungsgrundlagen) § 14. Vgl. auch § 3; ferner Zus. 19 zur Ab- handlung II dieses Bandes. 89 [Zu Seite 458.] Der Inhalt der Voraussetzungsvorstellungen des Urteils ist hier noch als Teil des Urteilsinhaltes betrachtet. Späteren Posi- tionen gemäfs gehören zum Urteils- bzw. Annahmeinhalt ausschliefslich jene Momente am Urteil bzw. an der Annahme, die dem Objektiv, ab- gesehen von seinem Material, so zugeordnet sind, daß Änderungen an diesem auch Änderungen in den Erlebnissen entsprechen. 64 (Annahmen 2. Aufl.) S. 87f., 103ff. und 341. 90 [Zu Seite 460.] Mit Gegenstand des Urteils ist hier Beurteilungs- gegenstand gemeint. Siehe Zus. 60. 94 [Zu Seite 462.] Über eine Einschränkung dieser Behauptung siehe Zus. 53. 92 [Zu Seite 464.] Vgl. hierzu die in 64 (Annahmen 2. Aufl.) § 27, 28 und 30 entwickelte Schlufstheorie, wonach wir mittelbare Evidenz auch für die Konklusio eines Schlusses aus suspendierten oder aus verworfenen Prämissen haben. Über den Schlufs aus suspendierten Prämissen siehe namentlich a. a. O. S. 191 ff. 93 [Zu Seite 464.] Siehe hierzu die eingehenden Darlegungen über das Erfassen von Komplexen in 64 (Annahmen 2. Aufl.) Kap. 8.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0495.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


