Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
Licence: In copyright
Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
515/576 page 499
![heraus wahr ist: wahr aber ist ein Urteil, nicht zwar sofern es einen existierenden oder auch nur einen seienden Gegenstand hat, wohl aber, sofern es ein seiendes Objektiv erfafst [23]. Dafs es schwarze Schwäne gibt, ein Perpetuum mobile aber nicht, ist beides wahr, obwohl es sich einmal um einen existierenden, das andere Mal um einen nichtexistierenden Gegenstand handelt: dort besteht eben das Sein, hier das Nichtsein des betreffenden Gegen- standes. An das Sein dieser Objektive ist die Wahrheit jedesmal gebunden und wird dadurch teilweise ausgemacht. Das Urteil wäre ja nicht wahr, wenn das betreffende Objektiv nicht wäre. Das Urteil wäre auch nicht wahr, wenn es anders beschaffen wäre, als es ist, und deshalb mit den Tatsachen gleichsam nicht zusammen- stimmte. Das Zusammentreffen dieses subjektiven und jenes objektiven Erfordernisses kann dabei ein ganz und gar zufälliges sein: so etwa, wenn man aus falschen Prämissen eine wahre Kon- klusion zieht. Solche Zufälligkeit oder Äufserlichkeit ist nun freilich dem Verhältnis zwischen Erkennen und Erkanntem fremd: hier liegt es in der Natur des Urteils, dafs dieses nicht sozusagen neben dem zu Erkennenden vorbei trifft, und diese Eigenart des Erkennens kommt vor dem Forum der Psychologie in dem zur Geltung, was man als Evidenz kennt [24], Aber das evidente Urteil macht für sich die Tatsache des Erkennens nicht aus: wesentlich ist das Er- fassen des Objektes resp. des Objektivs, wozu das Sein des letzteren unerläfslich ist. In dieser Hinsicht steht das Erkennen dem so- zusagen per accidens wahr Urteüen völlig gleich, und eben deshalb konnte bereits im Anfänge der gegenwärtigen Darlegungen das Erkennen als Doppeltatsache bezeichnet werden. Wer dieser Doppeltatsache aber wissenschaftlich näher kommen will, darf sich dann nicht auf deren psychologischen Aspekt beschränken, mufs vielmehr auch die zweite Seite, d. i. die seienden Objektive [25] und die in diese implizierten Objekte ganz ausdrücklich als einen Teil der ihm gestellten Aufgabe in Betracht ziehen. Wir gelangen damit in betreff unserer Hauptfrage einiger- mafsen auf einen Standpunkt zurück, den wir eben erst im vorigen [19] Paragraphen unter Berufung darauf verlassen haben, dafs nicht blofs dem Erkennen Gegenstände eignen, sondern auch falschen Urteilen, Vorstellungen und ganz aufserintellektuellen psychischen Betätigungen. Sind wir nun eben zum Ergebnis gelangt, dafs die Lehre von den Gegenständen doch wohl natürlichst im Zusammen- 32*](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0515.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


