Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![unfehlbar auch Erkenntnisgegenstäncle. Wer also die Gegenstände sozusagen vom Standpunkte des Erkennens aus wissenschaftlich zu bearbeiten unternimmt, braucht nicht zu besorgen, er könnte durch diese Stellung der Aufgabe irgendein Gebiet aus der Gesamt- heit der Gegenstände ausschliefsen. § 7. Gegenstandstheorie als „reine Logik“. |Es entspricht altem Herkommen, dort, wo von einer wissen- schaftlichen Bearbeitung des Erkennens die Rede ist, zunächst an die Logik zu denken; und wirklich sind erst in allerjüngster Zeit für einen üirer Hauptteile, die sogenannte reine oder formale Logik1, Aufgaben gestellt worden2, die mit dem, was von einer theoretischen Bearbeitung der Gegenstände als solcher billig ver- langt werden mufs, in unverkennbarer Weise zusammen stimmen. Ich habe meine prinzipielle Zustimmung zu E. Husserl’s Ein- treten gegen den „Psychologismus“ in der Logik bereits an an- derem Orte3 und zu einer Zeit ausgesprochen, da ich aus äufseren Gründen von dem umfangreichen Werke des genannten Autors nur eine ganz vorläufige und auch noch sehr unvollständige Kennt- nis hatte nehmen können. Heute, nachdem ich den Verdiensten der in Rede stehenden Publikation durch eingehendes Studium einigermafsen gerecht geworden zu sein hoffe, kann ich den Aus- druck meiner Zustimmung nicht nur durchaus aufrecht erhalten, sondern sie aufser auf vieles andere auch auf jene „Aufgaben“ ausdehnen, und es ist da vielleicht nur ein Dissens von relativ [21] untergeordneter Wichtigkeit, wenn ich diese Aufgaben nur nicht gerade jener „reinen Logik“ zuweisen möchte. Mir scheint hierfür vor allem der Umstand mafsgebend, clafs, soviel ich sehe, der Gedanke an Logik von dem an eine Kunst- lehre im Interesse der Leistungsfähigkeit unseres Intellektes ohne Gewaltsamkeit nicht zu trennen, dafs die Logik also unter allen Umständen eine „praktische Disziplin“4 bleibt, bei deren Be- 1 Vgl. E. Husserl, „Logische Untersuchungen“, 2 Bde. Leipzig und Halle 1900 und 1901. Ausdrücklich identifiziert werden „reine“ und „formale“ Logik z. B. Bd. I, S. 252. 1 Insbesondere Bd. I, S. 243ff., auch Bd. II, S. 92ff. 3 „Über Annahmen“, S. 196. 4 Näheres habe ich in meiner Schrift „Übor philosophische Wissen-](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0517.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


