Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![arbeitung sich höchstens der Übergang zu dem vollziehen mag, was ich gelegentlich als „theoretisch-praktische Disziplin“ Charakte- ristik habe.* 1 Eine Logik also, welche von allen praktischen Intentionen „gereinigt“ und deshalb als „reine Logik“ zu be- zeichnen wäre,2 möchte ich darum lieber überhaupt nicht mehr Logik nennen, vielmehr die der „reinen Logik“ gestellten Auf- gaben nur der theoretischen Disziplin oder einer der theoretischen Disziplinen zuweisen, auf die die Logik gleich jeder anderen prak- tischen Disziplin am Ende zurückgehen mufs [26]. Dafs in diesem Sinne nicht etwa ausschliefslich auf die Psycho- logie zu rekurrieren ist, darüber bin ich, wie oben neuerlich be- rührt, mit dem Verfasser der „Logischen Untersuchungen“ durch- aus einer Meinung. Ja, wenn ich die Leitbegriffe in Betracht ziehe, auf die er gerade in seiner Polemik gegen den „Psycho- logismus“ zum Zwecke der Charakteristik jenes aufserpsycho- logischen Wissensgebietes immer wieder zurückkommt, so fällt es mir schwer, mich des Eindruckes zu entschlagen, als hätte sich unser Autor von dem, was er mit ebensoviel Eifer als Recht bekämpft, selbst noch nicht ganz frei zu erhalten vermocht. Mit „Begriffen“, „Sätzen“, „Schlüssen“ u. dgl. soll es die reine „Logik“ zu tun haben. Aber sind Begriffe nicht am Ende doch, zwar viel- leicht zu theoretischen Zwecken bearbeitete, Vorstellungen, aber eben doch Vorstellungen [27] ? Und wenn man beim „Satze“ von der sich [22] so sehr aufdrängenden grammatikalischen Be- deutung dieses Wortes absieht, wie dies z. B. von Bolzano aus- drücklich verlangt worden ist, wird man dann noch ebenso von dem durch den Satz der Grammatik ausgedrückten psychischen Vorgang (Annahme oder Urteil) absehen können, oder genauer, wenn man dies tut, was behält man noch übrig, das auf den Namen „Satz“ einigermafsen Anspruch erheben kann ? Immerhin gibt es hier aber doch noch einen aufserpsychologischen Sinn, in dem schaft und ihre Propädeutik“, Wien 1885, darzulegen versucht, vgl. ins- besondere S. 96f. 1 A. a. O. S. 98. 2 Beim äquivalenten Terminus „formale Logik“ kommt mir überdies noch die Erinnerung an all das in den Weg, was man an dem so lange unter diesem Namen fast ausschließlich Gelehrten mit Recht bekämpft und so ziemlich überwunden hat. Sollte dem eine blofs individuelle Eigenheit zugrunde liegen ? Kommt darin nicht vielleicht auch die geringe Eignung des Ausdruckes „Form“ zur Geltung, für das, was er besagen soll, mindestens ein einigermaßen deutliches Bild zu bieten ?](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0518.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


