Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![Aber, so wird man wohl vor allem fragen, ist es nicht gewalt- sam oder doch zum mindesten willkürlich, alle idealen Gegen- stände1 aus dem Untersuchungsbereiche der Metaphysik grund- sätzlich auszuschliefsen ? Ich antworte darauf zunächst, dafs sie ja keineswegs in jedem Sinne ausgeschlossen sein sollen: es wäre sicher schlimm um unsere metaphysischen Interessen bestellt, wenn, das Beispiel von Monismus und Dualismus hat es eben erst dar- [38] getan, in der Metaphysik nicht von Gleichheit oder Verschiedenheit, ebenso wenn darin nicht von Ursache, Zweck, Einheit, Kontinuität und vielen anderen Gegenständen, die ganz oder teilweise idealer Natur sind, die Rede sein dürfte. Aber von vielem derartigen ist ja auch schon etwa in der Physik die Rede, das gleichwohl niemand den Gegenständen physikalischer For- schung zuzählen möchte. Es ist also jedenfalls mit ganz bestimmten Vorbehalten gemeint, wenn von einer Beschränkung des Gebietes der Metaphysik auf die Wirklichkeit die Rede ist. Solche Vor- behalte aber vorausgesetzt, glaube ich nun vor allem wirklich, dafs diese Beschränkung durchaus dem Geiste gemäfs ist, in dem in alter und neuer Zeit stets Metaphysik getrieben wurde, entsprechend zugleich dem wiederholt erwähnten natürlichen Interessenvorrange des Wirklichen. Dafs „Ontologie“, „Kategorienlehre“ und was sonst mit mehr oder weniger Einstimmigkeit dann immer noch der Metaphysik zugerechnet wurde, ab und zu auch den Interessen stattgegeben hat, die über die Grenzen des Wirklichen hinaus- reichen, zeugt nur für das gute Recht und die Unabweisbarkeit auch dieser Interessen, gibt aber, so viel ich sehe, keinem Zweifel daran Raum, dafs die Grundintention aller Metaphysik doch jeder- zeit auf das Erfassen der „Welt“ im eigentlichen, natürlichen Sinne, d. i. der Welt des Wirklichen gerichtet war, selbst dann, wenn dieses Erfassen zu ergeben schien, dafs das zu Erfassende auf den Namen eines Wirklichen gar keinen Anspruch habe. Sollte aber auch die hier ausgesprochene Ansicht vom eigentlichen Charakter der bisherigen Metaphysik nicht jeden überzeugen, ja wohl gar sich als historisch irrig erweisen lassen, der Irrtum be- träfe immer nur die Begriffsbestimmung gleichsam „de lege lata“ und die „de lege ferenda“2 stünde noch der Erwägung offen. Unter dieser Voraussetzung wäre das oben zur Charakteristik der 1 „Über Gegenstände höherer Ordnung usw,“ S. 198f. * Breuer bei Höfler a. a. O. S. 189 (129).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0534.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


