Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong.
- Alexius Meinong
- Date:
- 1913
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Credit: Abhandlungen zur Erkenntnistheorie und Gegenstandstheorie / von Alexius Meinong. Source: Wellcome Collection.
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![27 [Za Seite 502.] Auf <il (Stellung der Gegenstandsth.) § 21 („Begriff und unvollständiger Gegenstand“) ist schon verwiesen worden. 28 [Zu Seite 503.] Über „logisches Urteil“ und „Satz“ vgl. 61 (Stellung der Gegenstandsth.) § 22, auf den schon hingewiesen worden ist. 2,) [Zn Seite 504.] Über Psychologismus vgl. 61 (Stellung der Gegen- standsth.) § 26 („Die Achtung vor den Tatsachen. Psychologismus und oeo-enstandstheoretisches Dilettantentum“.) insbes. S. 142ff., wo verschie- denen Fällen psychologistischer Behandlung von Problemen die ent- sprechende gegenstandstheoretische (oder durch Gegenstandstheorie ange- bahnte, nichtpsychologistische) gegenübergestellt wird. 30 [Zu Seite 505.] Diese Kennzeichnung psychologistischer Auffassung des Nichtwirklichen und in weiterer Folge auch des Wirklichen trifft auch die Art, wie der Verfasser, z. B. in 29 (Hiune-Studien II) die Relationen überhaupt und insbesondere ihr Verhältnis zur Wirklichkeit behandelt hat. Vgl. z. B. die Zusätze 1, 3, 6, 20, 41 f., 53, 56, 59, 86f„ 99 zur genannten Abhandlung I und die entsprechenden Stellen selbst. 31 [Zu Seite 505.] Tatsächlicher Bestand oder Tatsächlichkeit. Vgl. Zus. 23. 32 [Zu Seite 508.] Vgl. 61 (Stellung der Gegenstandsth.) § 5, S. 30f. Hier werden Wirklichkeitswissenschaften und Nicht-Wirklichkeitswissen- schaften oder wirkhchkeitsfreie, daseinsfreie Wissenschaften unterschieden, und die Mathematik der zweiten Gruppe eingeordnet. Jene sind empirisch, diese apriorisch. Von Daseinsfreiheit und Apriorität insbesondere der Mathematik handeln die §§ 9, 10, 11 und 14 bis 18 a. a. O. 33 [Zu Seite 508.] Zur weiteren Begründung dieses Anspruches wird in 61 (Stellung der Gegenstandsth.) gezeigt: „einmal, daß es Gegenstände gibt, deren Bearbeitung Aufgaben stellt, die keiner der herkömmlichen Wissenschaften zuzuweisen sind, und dann, dafs es einen fundamentalen Gegensatz der Erkenntnisweisen gibt, der . . . bei der Charakteristik, durch die man die verschiedenen Wissenschaften zueinander in ein natürliches Verhältnis zu setzen sucht, bisher nicht ausreichend zur Geltung ge- kommen ist“ (a. a. O. S. 7). Dieser Nachweis wird in den Abschnitten I und II geführt, Ergänzungen und weitere Ausführungen zu II bringen die Abschnitte III und IV („Näheres über Daseinsfreiheit“ und „Näheres über Apriorität“). 34 [Zu Seite 510.] Ähnliche Erwägungen in 61 (Stellung der Gegen- standsth.) S. 2f. ,i‘’ [Zu Seite 510.] Vgl. 61 (Stellung der Gegenstandsth.) § 1, S. 4f., auch die Anmerkungen zu S. 4. 30 [Zu Seite 511.] Über ein Bedenken, das der Forderung einer allgemeinen Gegenstandstheorie entgegensteht, vgl. 61 (Stellung der Gegen- standsth.) § 24, S. 134ff. (auch § 5, auf den dort verwiesen ist). 37 [Zu Seite 511.] So sind die Rechnungen in 45 (WEBERsches Gesetz), die auf die Bestimmung des Mafses der Größenverschiedenheit abzielen, „direkt im Dienste der Gegenstandstheorie“ unternommen. Vgl. auch 61 (Stellung der Gegenstandsth.) § 26, S. 142.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28066819_0549.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


