Ueber die Verdienste der Aerzte um das Verschwinden der dämonischen Krankheiten / von Karl Friedrich Heinrich Marx.
- Karl Friedrich Heinrich Marx
- Date:
- 1859
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Credit: Ueber die Verdienste der Aerzte um das Verschwinden der dämonischen Krankheiten / von Karl Friedrich Heinrich Marx. Source: Wellcome Collection.
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![bekannte Pierre le Loyer *) [+ 1634], Franciscus Torreblanca2) [f 1645], Benedict Carpzow3) [y 1666], Erasmus Francisco) [f 1694] und Hermann Göhausen5). Glücklicherweise drangen sie mit ihren Behauptungen nicht mehr durch, und die ärztlich constatirten Thatsachen von dem schreienden Unrecht gegen körperlich Leidende blieben nicht unberücksichtigt. Das rechte Wort ist in manchen Begionen des öffentlichen Lebens öfters im Stande rasch grosse Besultate zu erreichen; die frommen Wünsche der Aerzte aber gelangen meistens erst spät zur Erfüllung; sie werden immer daran erinnert, dass auch Zeit und Geduld Heilmittel sind. In Sachen der Hexenverfolgung erlebten sie die Freude, dass unter be- günstigenden mitwirkenden Umständen endlich selbst Fürsten6), Geistliche und Bechtsgelehrte, ihre Ansichten förderten. Dadurch dass eine bessere Bibelerklärung, eine kritische Exegese vor- genommen wurde, nahm man die Bezeichnung Satan nicht mehr für den per- sönlichen Teufel, sondern bildlich für Verläumder, Verführer, Verneiner; den 1) Discours et Histoires des spectres, visions et apparitions des esprits, demons etc. Paris. 1605. 4. 2) Epitome Delictorum sive de Magia. Lugduni. 1678. 4. 3) Practica nova Imperialis Saxonica rerum criminalium. Wittebergae. 1646. fol. 4) Der höllische Proteus nebenst vorberichtlichem Grund-Beweis der Gewissheit, dass es würcklich Gespenster gebe. Nürnberg. 1690. 8. 5) Processus juridicus contra sagas et veneficos, Das ist Rechtlicher Process, Wie man gegen Unholdten und Zauberische Personen verfahren soll. Rintelii ad Visurgim. 1630. 8. 6) Die Hexenfrage, sagt Havemann in seiner Gesch. der Lande Braunschweig und Lüneburg. Bd. 2. S. 531, gab wiederholt den Gegenstand des Gesprächs zwischen Julius und seinen Aerzten ab und der Fürst konnte sich der Ueber- zeugung nicht erwehren, dass die geständigen Aussagen nur eine Folge der er- littenen Marter seien. Deshalb gebot er, mit den Angeklagten säuberlich zu verfahren und nicht, wie die Geistlichkeit es wollte, sofort zur Tortur zu schreiten.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21014267_0047.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)