Monographie nebst wissenschaftlichen und biographischen Beiträgen : den Mitgliedern des ersten europäischen Blinden-Lehrer-Congress-es gewidmet.
- Blinden-Institut auf der Hohen Warte bei Wien.
- Date:
- 1873
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Credit: Monographie nebst wissenschaftlichen und biographischen Beiträgen : den Mitgliedern des ersten europäischen Blinden-Lehrer-Congress-es gewidmet. Source: Wellcome Collection.
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![Babylons verliessen, um nach Palästina auszuwandern 3l, so muss man anerkennen, dass die Leistungen unseres Gelehrten hochzuschätzen sind, indem er bestrebt war, Bibelstudium und Quellenkenntniss, verbunden mit rationeller Textkritik an die Stelle jener, wenn auch scharf- sinnigen und geistreichen, so doch jeder wissenschaftlichen Grundlage entbehrenden Methode zu setzen. * Es erübrigt uns noch, zum Schlüsse die Frage zu erörtern, ob E. Josseph erst im späteren Alter erblindet sei, wie aus einer Seite 95 angeführten Sage hervorgehen würde, oder aber, ob er blind geboren, oder doch schon in seiner frühesten Kindheit erblindet sei? Das letztere lässt sich aus der den beiden blinden Gelehrten B. Sche- scheth und E. Josseph gemeinsamen geistigen Eichtung, durch welche sie sich so vortheilhaft von ihren Zeitgenossen unterscheiden, darum mit Grund vermuthen, weil nur in einer schon sehr frühzeitig ein- getretenen Erblindung eine befriedigende Erklärung ihrer von der der übrigen Gelehrten abweichenden Methode gefunden werden kann. Diese Vermuthung wird' noch] durch den Umstand unterstützt, dass man von gegnerischer Seite den Lehren dieser Gelehrten, und zwar gerade wegen der Blindheit derselben, mit Misstrauen entgegenkam, was doch nur dann einen Schein von Grund haben konnte, wenn sie schon als Schüler blind gewesen waren. In Betreff des E. Josseph kommt aber noch ein Umstand zur Bekräftigung unserer Behauptung hinzu: Es wird nämlich erzählt, dass E. Josseph seinen Jüngern ein Festmahl zu geben sich bereit erklärte, wenn man ihm bewiese, dass die Ansicht des E. Jehuda, nach welcher der Blinde von der Ausübung aller Gebote der Thora befreit ist, Anspruch auf allgemeine Giltigkeit habe. Wir haben aber an der betreffenden Stelle, Seite 112, gezeigt, dass E. Jehuda's Ansicht, sowohl von diesem selbst, als auch von den Interpretatoren, niemals in einer weiteren Ausdehnung gefasst worden sein kann, als blos in Beziehung auf Blindgeborene, oder solche, die in ihrer frühesten Kindheit erblindet sind. E. Josseph muss sich also selbst in eine dieser Kategorien gestellt haben, wenn er die Anwendung des E. Jehuda'schen Satzes auf seine Person auch nur für möglich ge- halten hat.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b21069797_0137.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)


