Zur Geschichte der mittelalterlichen Heilkunst im Bodenseegebiet / [Karl Baas].
- Baas, Karl, 1866-1944.
- Date:
- 1903]
Licence: Public Domain Mark
Credit: Zur Geschichte der mittelalterlichen Heilkunst im Bodenseegebiet / [Karl Baas]. Source: Wellcome Collection.
13/34 page 139
![denen wir ersehen, wie der Bischof diesbezüglich Bestimmungen erläßt.!) So schreibt er am 2. Mai 1502 an die genannte Stadt, daß er alle Frohnfasten einen Arzt zur Besichtigung der Leprösen nach Meersburg, das ihm gehörte, schicken werde; nach der Be- sichtigung solle von der Kanzel herab verkündigt werden, ob die Untersuchten gesund seien oder krank. Noch 1507 wurden Aussatzverdächtige von Überlingen ebendahin bestellt, während 1512 die Betreffenden wieder nach Konstanz beschieden wurden. 1529 aber mußte der Bischof schreiben, daß Überlingen seine beiden Stadtärzte zur Besichtigung gebrauchen dürfe, da er die Stelle des „hochgelerten, unsers getruwen, lieben Johann Reissen doctors in so balder Eil nit ersetzen kunde“. Und dabei scheint es geblieben zu sein. Um jedoch wieder auf die Konstanzer Klerikerärzte zurück- zukommen, welche wir als die Nachfahren jener heilkundigen Reichenauer Mönche betrachten können, so tritt uns im Jahre 1242 Magister Walko physicus entgegen; er war Domherr und wurde später Domdekan,?) als welcher er uns 1271 —- 1278 bekannt ist.?) 1260 sowie 1261 wird der Kleriker, mag. Ulricus de Überlingen, medicus genannt,*) der 1281 als „praeben- darius St. Michaelis“ zu Konstanz bezeichnet ist.?) Und 1290 tritt uns „mag. Ulricus de Denkingen, medicus Constanc. civi- tatis«, als Chorherr von St. Johann entgegen, der noch auf dem Totenbett die Ehe einging, um seine Kinder zu legitimieren.°) Im Beginn des 14. Jahrhunderts finden wir aber auch hier das neue Element der Laienärzte, welche, soweit die ur- kundliche Überlieferung in Betracht kommt, die Geistlichen ganz verdrängt haben. Obschon kein weiterer Zusatz es angibt, so halte ich dennoch den „Meister Bilgerin“, der unter dem 25. März 1307 als Arzt gemeldet wird,?) für keinen Kleriker. Ein solcher ist auch nicht „Meister Gwide [Guido], der jung, der artzat“, welcher 1) Überlinger Stadtarchiv, Abt. 34, Kasten 2, Lade 20. 2) Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins XXVIII, 15. 3) K. Beyerle, Grundeigentumsverhältn. u. Bürgerrecht im mittelalterl. Konstanz. 4) Zeitschr. f. Gesch. d. O. XXXV, 403 und v. Weech, Cod. dipl. Salemitan. I, 402. 3) K. Beyerle, Grundeigentumsverh. u. Bürgerrecht i. mittelalt. Konstanz S. 87. 6) Ebd. S. 160. 7) Marmor, Urkunden z. Gesch. v. Konstanz (in Schriften des Vereins f. Gesch. d. Bodensees IV, 1873).](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b33436332_0013.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)
No text description is available for this image
No text description is available for this image
No text description is available for this image