Anleitung zur Untersuchung von Wasser : welches zu gewerblichen und häuslichen Zwecken; oder, Als Trinkwasser benutzt soll / [Wilhelm Kubel].
- Kubel, Wilhelm.
- Date:
- 1874
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Credit: Anleitung zur Untersuchung von Wasser : welches zu gewerblichen und häuslichen Zwecken; oder, Als Trinkwasser benutzt soll / [Wilhelm Kubel]. Source: Wellcome Collection.
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![« VII. A 11 li a n g. I. Berechnung der Analysen. Duvch die beschriebenen quantitativen Äfetlioden werden die Metalle .als Metalloxyde (die Alkalimetalle als Alkalichloride), die Säuren als Säureanhydride bestimmt. Die in einem Wasser sicli findenden Metalle und Säuren kommen darin miteinander verbunden als Salze vor. Man pflegt die durch die Wasseranalyse ermittelten Kesultate in der Weise zusammenzustellen, dass man das gefundene Chlor .an Alkalimetalle bindet, den Rest der letzteren als Sulfate berechnet und die übrig bleibende Schwefelsäure als Calcium- oder Magnesiumsulfat in Rechnung bringt. Die durch ^Schwefelsäure nicht gebundenen Mengen der Metalle Calcium und Magnesium kommen als Carbonate in dem Wasser vor. Ist kein Chlor oder keine Schwefelsäure vorhanden, oder reicht die Menge des Chlors und der Schwefelsäure zur Sättigung der gefundenen Alkalimetalle nicht aus, so sind auch diese als C.arbonate zu berechnen. Kiesel- säure, Eisen und Aluminium sind in dem natürlichen Wasser, wenn üVjerhaupt, doch nur in so geringer Menge vorhanden, dass inan dieselben bei der Berechnung der Analysen vernachlässigen darf; man führt die Kieselsäure gewöhnlich als solche, das Eisen und Aluminium zusammen als Eisenoxyd und Thonerde auf. Die salpetrige Säure kommt mit Ammoniak, vielleicht auch mit organischen Basen ver- bunden in dem Wasser vor; die geringen Mengen dieser Säure, welche sich möglicherweise in den natürlichen Wassern finden, bedürfen bei der Berechnung keiner Berücksichtigung. Die Salpeter- säure nahm man bisher an Ammoniak, die darüber restirende an Calcium oder Magnesium gebunden an; wir werden sogleich zeigen, dass der zweite Theil dieser Annahme, sicher vollständig begründet bei reinen, von ungehörigen Zuflüssen freien natürlichen Wassern, bei durch organische Substanzen verunreinigten Wassern nicht zutrift’t. Kübel - Tiemann, Waiaer. ] i](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28072935_0181.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)