Anleitung zur Ausmittelung der Gifte : und zur Erkennung der Blutflecken bei gerichtlich-chemischen Untersuchungen / von Fr. Jul. Otto.
- Friedrich Julius Otto
- Date:
- 1875
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Credit: Anleitung zur Ausmittelung der Gifte : und zur Erkennung der Blutflecken bei gerichtlich-chemischen Untersuchungen / von Fr. Jul. Otto. Source: Wellcome Collection.
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![EINLEITUNG. Die gerichtliche Chemie ist die analytische Chemie, angewandt zur Aufsuchung von Giften in gerichtlichen Fällen, also bei vermutheten oder erfolgten Vergiftungen, entweder Selbstvergiftungen (absichtlichen oder nicht absichtlichen), oder Vergiftungen Anderer. Was Gegenstand der Untersuchung werden kann, lässt sich erschö- pfend nicht angeben; die verschiedenartigsten Dinge können es sein. Am gewöhnlichsten sind es Speisen, Erbrochenes, Mageninhalt, Darm- inhalt; aber auch Blut, Harn, Organe, z. B. Leber, müssen nicht selten untersucht werden, um zu ermitteln, ob das Gift aus den ersten Wegen (Magen, Darmcanal) in das Blut übergegangen ist. In einem Falle entschied die Untersuchung eines Rostfleckens auf einem Ofen über Leben und Tod des Angeklagten. Reste von Sxibstanzen, die zur Ver- giftung dienten, kommen begreiflich ebenfalls vor. Sie finden sich namentlich fast immer bei Vergiftungen durch Verwechselung oder aus Unvorsichtigkeit, und bei Selbstvergiftungen, wenn kein Grund vorlag, diese zu verheimlichen. Aber auch bei Vergiftungen Anderer fehlen' sie nicht häufig, ohngeachtet der Bemühungen, jede Spur des Giftes zu beseitigen und die Quelle desselben zu verstecken. Ausser zur Aufsuchung von Giften wird der Chemiker auch benutzt, um zu entscheiden, ob Flecken auf Kleidern, Fussböden, Erde, Messern, Beilen u. s. w. Blutflecken sind oder nicht. Kann der Chemiker die zu untersuchenden Substanzen nicht per- sönlich von dem Gerichte in Empfang nehmen, so erhält er sie versiegelt und gehörig bezeichnet in passenden Gefässen oder Behältern ]). ') Das Versiegeln und die Entfernung der Siegel muss vorsichtig ausge- führt, werden. Hnsemanu hat von einem Falle berichtet, wo bei der Unter- suchung von Organtheilen Blei gefunden wurde und sich herausstellte, dass dasselbe durch die Mennige des Siegellacks den Objecten mitgetheilt war. Als Behälter wähle man Glas- oder Porzellangefässe. Irdene Gefässe sind nicht anwendbar oder nur dann, wenn ihre Glasur keine schädlichen Substanzen (Bleiglasur) enthält. Otto, Ausmittclung der Gifte.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28112210_0021.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)