Medizinischer Neid : Auszug aus gerichtlichen Acten eines Srafprocesses in Basel vom Jahre 1885 / verfasst und herausgegeben von M. Kohn.
- Date:
- 1887
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Credit: Medizinischer Neid : Auszug aus gerichtlichen Acten eines Srafprocesses in Basel vom Jahre 1885 / verfasst und herausgegeben von M. Kohn. Source: Wellcome Collection.
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![stinnnt mit der Beleidigung, die der Verfasser in seinem Artikel Herrn Ke 11greu zufügt, gar nicht überein. Zweitens: Erscheint gleich darauf nach diesem ganz unpassenden Gleichniss, ein Vers, wahrscheinlich Fabrikat des Verfassers und angewendet, weil die Gebäude, in denen sicli das Heilinstitut K e 11 g r e n’s befindet, einer religiösen Gesellschaft gehören, folgenden Inhalts: „Vorne wird gebetet, hinten geknetet.“ 0! gereimter Unsinn, 0! Knittelvers, 0! Gassenhauer! Heiliger Dichterfürst Göthe, verzeihe ihnen, denn sie wissen nicht was sie thun. Jedenfalls involvirt dieser aufgefangene Gassenhauer eine neue aber grobe Beleidigung der Damen, nachdem der Verfasser bemerkt, dass die Damen von jungen Assistenten (?) massirt werden ^^?), was insoferne unwahr ist, als die Damen in allen Instituten Kellgren’s vom Institutsclief (gewöhnlich einem älteren Herrn) oder von Herrn K e 11 g r e n selbst behandelt worden. Drittens: Hat dieser beleidigende Harlekinstyl weder literarischen Sinn noch Zusammenhang, noch auch irgend, etwas Bestimmtes, was dem Leser desselben klar machen würde, um was es sich eigentlich handle, ob um Moral oder dummen Klatsch; mich wenigstens als Unparteiischen an der Sache hat das Lesen des bewussten Artikels zu diesem Urtheil geleitet. Ganz anders aber muss der Betroffene es fühlen, dessen Institut man moralisch lächerlicli machen will, dessen Name an den Pranger gestellt wird, dessen sittliche Institutsein- richtungen man in Zweifel zieht. Für diesen Beleidigten hat ein solcher Narrenartikel einen tragischen Ernst, und erbat kein ]\littel zur Vertheidigung als die Gerichte anzurufen gegen den Fremden, der genug über Curpfuscherei und. dergleichen Charlatane im eigenen Staate zu schreiben hätte. Erst jüngst, 4. Mai 1887, hat die Sclnveizerische Kegierung einem gewissen Florian den Process gemacht und ihn ver- haftet, w^eil er jahrelang öffentlich die Leute in seinem Canton mit allerhand Macbet-Gebräu regalirte. Mit solchen Charlatanerien möge sich der Verfasser beschäftigen, nicht aber mit der Heilanstalt eines Mannes, in der Tausende vom Throne bis zum niedrigsten Stande Besserung, Lin- derung und Heilung fanden.](https://iiif.wellcomecollection.org/image/b28112660_0010.jp2/full/800%2C/0/default.jpg)